Re: Dauer der Wehrpflicht.
Als Antwort auf: Re: Dauer der Wehrpflicht. von gru am 16. März 2005 19:57:21:
auf gut deutsch, du hast dich gedrueckt, du hast also den schwanz eingezogen! grundsaetzlich nicht verkehrt wuerd ich sagen aber nu erklaer mir dochmal, wie das mit deinem geschwurbel 'da hat man schliesslich auch sein wort...' oder 'jeder sollte... ' zusammenpasst!
Wenn du es so ausdrücken willst, dass ich den "Schwanz" eingezogen habe bitte. In der Tat hatte ich kein Bock mich nochmal zwei Wochen lang von Ausbildern dumm anquatschen zu lassen. Ich bin auch nur deswegen in die aktive Reserve gekommen, weil ich nunmal nicht KzH bis DZE war, wie manch andere Kameraden, sondern ein Jahr lang jeden Scheiß mitgemacht habe vom Anfang bis zum Ende.
und wenn wir gerade dabei sind, warum bitteschoen sollte ich mein leben fuer pfaffen, weiber und pfeffersaecke aufs spiel setzen? weil ich ein mann bin und das schon immer so war?
Nein, deswegen nicht. Aber ob sich damals deine Vorfahren die gleiche Frage gestellt haben, als die Mongolen vor der Tür standen?
nehmen wir jetzt mal den hypothetischen fall, jemand wird zum gwd eingezogen und in dem augenblick wo er dieses blafasel ablassen soll sagt der doch glatt: 'ihr koennt mich mal am tueffel tuten, ich gelobe garnix!'
[quote]kann der dann wieder nach hause gehen und unterliegt nicht der wehrpflicht?[/quote]
Du wirst dann zum Zivildienst eingezogen - die wahl hättest du aber schon vorher gehabt.
was, wenn man deiner argumentation folgt und sich die pflicht wein, weiber und gesang zu verteidigen aus dem geloebnis ergibt natuerlich unabdingbar waere.
richtig.
oder ist es dann doch eher so, dass das verweigern dieses 'geloebnisses' strafbewehrt ist? was dann natuerlich deine theorie 'das man schliesslich sein wort gegeben hat... blablabla und darum muss mann dann auch' ad absurdum fuehren wuerde.
Hast du am Gelöbnis teilgenommen - auch wenn du dabei die Finger verkreuzt hast - wird das später nichts nützen. Was das ggf. im Kriegsrecht bedeutet ist klar.
ein geloebniss basiert nun mal auf freiwilligkeit, welche du im falle einer strafbewehrung doch nun wohl nicht wirklich unterstellen wirst. oder doch?
Wie bereits gesagt: du hast dennoch das Recht, Zivildienst zu machen. Nur dass Männer in den Knast kommen, wenn sie jeden Dienst verweigern wollen, halte ich für ein Unding in diesem Staat, zumalen nur der männliche Teil der bevölkerung davon betroffen wird.
Ich habe nichts gegen Wehrpflicht generell, weil es die Alternative Zivildienst gibt, die ein von all diesesn Pflichten befreitet und deswegen früher länger ging als Wehrpflicht. Ich habe allerdings etwas dagegen, dass nur Männer dieser Pflicht unterliegen.
Magnus
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Norbert,
15.03.2005, 16:20
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Magnus,
15.03.2005, 16:54
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gru,
16.03.2005, 21:57
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17.03.2005, 10:08
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