Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Immerhin...

Peter, Thursday, 17.03.2005, 22:17 (vor 7582 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Immerhin... von Martin am 17. M�rz 2005 17:42:24:

6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen muesse!

Unterhalt steht dem Kind zu, und das kann fuer den Saumenraub ja nichts, es war noch nicht einmal da.

Er hat aber auch gesagt, dass dieser sich das Geld im Zivilverfahren wieder einklagen kann, falls Geld vorhanden ist...

Das haette ich auch empfohlen, ich sehe die Erfolgsaussichten als nicht schlecht an. Leider scheint es dazu noch keinen Praezedenzfall gegeben zu haben.

Gruss,

Peter


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