Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kind als Schaden

Peter, Friday, 18.03.2005, 15:49 (vor 7581 Tagen) @ Morb

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Morb am 17. M�rz 2005 23:51:54:

Unsinn,
Schadensersatz einklagen, den Versuch kann er machen, aber Erfolg wird er damit nicht haben.
Merke: Ein Kind ist niemals ein Schaden!
Wurde mir waehrend meines Vaterschaftsverfahrens 1994 von einem Richter erklaert, und ich denke , der Mann kannte sich mit der Materie aus.

Der Mann bestaetigt ein Vorurteil ueber Richter und ihre Urteile: Meist ist das Urteil richtig, aber die Begruendung falsch. Warum hier?

Haette er genauso geurteilt, wenn die Frau regelmaessig Antibabypillen genommen haette, die sich im nachhinein als falschverpackte Placebo herausstellten, schwanger wurde und den Pillenhersteller verklagte? In Deutschland ist das meines Wissens noch nicht vorgekommen, aber in einem anderen Land, und der Pillenhersteller musste zahlen.

Was ist mit Aerzten, die sich bei der Vorgeburtsdiagnose irren, und die nun Kindesunterhalt zahlen sollten? Selbst in diesen Fragen schienen der erste und zweite Zivilsenat des Bundesverfassungsgericht unterschiedlicher Ansicht, obwohl sie sich mit der Materie auskennen sollten.

Wie waere es im Fall eines verfuehrten Minderjaehrigen? Ich las von einem Fall, in dem eine 35jaehrige Frau einen 14jaehrigen Jungen verfuehrte und von ihm schwanger wurde. Als der Junge volljaehrig wird, erhaelt er eine Aufforderung, Kindesunterhalt zu zahlen fuer das Kind, das bei der Mutter lebt.
- Hat das Kind einen Anspruch gegen ihn auf Unterhalt? (Ich glaube Ja.)
- Hatte das Kind gegen ihn auch einen Anspruch, als er noch minderjaehrig war?
- Haette er Erfolgsaussichten, die Mutter in einem zivilrechtlichen Prozess auf Schadensersatz zu verklagen, naemlich den vollstaendigen Kindesunterhalt, weil ihm durch ihr rechtswidriges Verhalten ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist?

Das rechtswidrige Verhalten ist der Knackpunkt, an dem ein Zivilverfahren auf Schadensersatz haengt. Kann kein solches Verhalten nachgewiesen werden, dann gibt es auch niemanden, an den sich ein Vater wenden koennte mit seiner Forderung. Die Luegen einer Frau ueber die Einnahme der Pille sind nicht rechtswidrig, und Vertraege zwischen Mann und Frau, keine Kinder zu bekommen, sind regelmaessig nichtig. Deswegen kommt es auch nicht zu der Prozesslawine, von der du schreibst:

Haette er Erfolg, wuerde das eine Prozesslawine lostreten.
Hundertausende Zahlvaeter, denen Kinder untergejubelt wurden, wuerden vor Gericht ziehen und Schadensersatz von den Muettern fordern.

Merke: Unterjubeln ist kein Vergehen, also auch kein Grund fuer Schadensersatz.

Gruss,

Peter


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