Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Urteil waere in Ordnung

Christian, Friday, 18.03.2005, 18:50 (vor 7581 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Peter am 18. März 2005 16:20:48:

So waere es. Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter. Der Vater muesste die Mutter anschliessend auf Schadensersatz verklagen, und seine Aussichten waeren gut.

Diese Argumentation ist fuer mich nicht ganz schluessig. Aus einer Straftat materielle Ansprueche abzuleiten ist rechtsmissbraeuchlich.

Was ist nicht schluessig an: "Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter."?
Im Unterhaltsprozess klagt das Kind gegen den Vater, und dem Kind muss hier Recht gegeben werden. Das Kind hat KEINE Straftat gegen den Mann begangen.

Den Samenraub aber von den Unterhaltsanspruechen rechtsverfahrensmaessig gaenzlich abzukoppeln, ist doch juristische Haarspalterei.

Kaum, denn in den zwei Verfahren streiten unterschiedliche Parteien: Eimal der Mann und das Kind (auch wenn es durch die Mutter vertreten wird) und beim andernmal der Mann und die Mutter.
Gruss,
Peter

Wieso muss eigentlich der betrogene Mann den Unterhalt für das Kind erarbeiten? Ich würde diese Frau die die Straftat begangen hat zum Arbeiten gehen verurteilen und Sie und nur Sie für das Kind den Unterhalt erarbeiten muss! Das wäre die gerechte Strafe!


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