Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kind als Schaden

nikos, Friday, 18.03.2005, 19:48 (vor 7581 Tagen) @ Morb

Als Antwort auf: Re: Kind als Schaden von Morb am 18. März 2005 16:53:14:

Hi Morb!

Nein. Ihm ist kein Schaden entstanden, ihm ist ein Kind geboren (formaljuristisch)<

Ohne seinen Willen!

Und er wird zahlen, und nichts zurückbekommen<

Das ist Sklaverei und Unterdrueckung der schlimmster Art!

Haette er Erfolg, wuerde das eine Prozesslawine lostreten.
Hundertausende Zahlvaeter, denen Kinder untergejubelt wurden, wuerden vor Gericht ziehen und Schadensersatz von den Muettern fordern.

Merke: Unterjubeln ist kein Vergehen, also auch kein Grund fuer Schadensersatz<

Unterjubeln ist sehr wohl ein Vergehen, ein Betrug!

Wie, wo, warum ein Kind entstanden ist, spielt unterhaltsrechtlich überhaupt keine Rolle. Der Kindesunterhalt ist definiert als Recht des Kindes gegen seinen Erzeuger<

Also auch Kinder nach einer Vergewaltigung? Oder vielleicht so: Eine Frau schlaegt einen Mann zusammen, raubt ihm den Samen und erzeugt ein Kind, und der Mann muss Unterhalt zahlen, und das ist rechtens? Da kaeme eine Revolution schneller als man hin gucken kann.

Das in der Show der Richter erwähnte, der Mann könne ja später Schadensersatz fordern, diente der Beruhigung der Massen.
Fordern kann ich viel, ob ich es bekomme, steht auf einem anderen Blatt<

Eben deshalb schnellen die Geburten nach unten. Bald gibt es auch keine Richter mehr, die solche Urteile faehlen koennen.

Nikos


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