Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Urteil waere in Ordnung

Scipio Africanus, Friday, 18.03.2005, 15:47 (vor 7581 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Peter am 17. März 2005 22:27:34:

6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen muesse!

So waere es. Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter. Der Vater muesste die Mutter anschliessend auf Schadensersatz verklagen, und seine Aussichten waeren gut.
Gruss,
Peter

Diese Argumentation ist für mich nicht ganz schlüssig. Aus einer Straftat materielle Ansprüche abzuleiten ist rechtsmissbräuchlich. Zwar wurde der "Samenraub" nicht rechtlich beurteilt, es ging lediglich um den Unterhaltsanspruch. Den Samenraub aber von den Unterhaltsansprüchen rechtsverfahrensmässig gänzlich abzukoppeln, ist doch juristische Haarspalterei.

findet scipio


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