Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ungleichbehandlung vor Gericht

Bubbles, Friday, 18.03.2005, 14:34 (vor 7581 Tagen) @ Naismith

Als Antwort auf: Ungleichbehandlung vor Gericht von Naismith am 18. März 2005 08:02:41:

Hallo,

ich finde, dass man bei den beiden Fällen nicht nach dem Geschlecht unterscheiden braucht, sondern wirklich nach dem Fall.
Eine telefonische Bombemdrohung ist schon etwas anderes als in einem sich in der Luft befindlichen Flugzeug mit Sprengung zu drohen.

Bubbles


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