Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Ungleichbehandlung vor Gericht

Naismith, Friday, 18.03.2005, 14:50 (vor 7581 Tagen) @ Bubbles

Als Antwort auf: Re: Ungleichbehandlung vor Gericht von Bubbles am 18. März 2005 12:34:47:

Hallo Bubbles,

ich finde, dass man bei den beiden Fällen nicht nach dem Geschlecht unterscheiden braucht, sondern wirklich nach dem Fall.
Eine telefonische Bombemdrohung ist schon etwas anderes als in einem sich in der Luft befindlichen Flugzeug mit Sprengung zu drohen.

Halten wir fest:
1. Es war bei beiden nur eine Drohung. Es gab keine Bombe.
2. Das Motiv war bei beiden gleich bescheuert und einigermaßen harmlos, wenn man an Terrorismus denkt.
3. Beide waren geständig, die Frau allerdings erst als die Beweislast erdrückend wurde.

Ich kann nachvollziehen, dass es direkt an Bord eines Flugzeugs eher zu einer Panik kommen könnte als in einem Flughafengebäude. KÖNNTE, denn es hatte bei der Flugzeugentführung keine Panik gegeben.
Rechtfertigt das allein diesen gewaltigen Unterschied im Strafmaß? Der angerichtete Schaden war bei der Frau jedenfalls wesentlich größer.

Regards
Naismith


gesamter Thread:

 

powered by my little forum