Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ist nicht diese Frage allein schon eine Frechheit?

stiller Mitleser ;-), Tuesday, 22.03.2005, 22:10 (vor 7577 Tagen) @ Elisabeth

Als Antwort auf: Spitzeltum in der Partnerschaft, na bravo :-( von Elisabeth am 22. März 2005 15:55:03:

Wenn ein Vater die Vaterschaft anzweifelt, hat er doch die Möglichkeit, das gerichtlich überprüfen zu lassen?

Da kommt also jemand und behauptet, Mann habe "etwas verursacht". Ist er anderer Meinung, kann er es ja auf eigene Kosten für ein paar TAusend Euro gerichtlich überprüfen lassen. Oder eben jahrelang zahlen...

Man stelle sich mal vor, jeder könnte hergehen und einem anderen vorwerfen, dieser hätte ihn zusammengeschlagen und deswegen müsse der Schmerzensgeld zahlen. Falls er den Vorfall anzweifelt, kann er natürlich das Ganze auf eigene Kosten gerichtlich überprüfen lassen...


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