Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Spitzeltum in der Partnerschaft, na bravo :-(

scipio africanus, Wednesday, 23.03.2005, 15:30 (vor 7576 Tagen) @ Elisabeth

Als Antwort auf: Spitzeltum in der Partnerschaft, na bravo :-( von Elisabeth am 22. März 2005 15:55:03:

Wenn ein Vater die Vaterschaft anzweifelt, hat er doch die Möglichkeit, das gerichtlich überprüfen zu lassen? (Sorry, falls diese Möglichkeit nicht bestehen sollte, gebe ich den Männern recht, dass das dann nicht okay wäre, zumal in den Fällen, wo von ihnen Kindesunterhalt verlangt wird.)

Die Vaterschaft wird per Gesetz - beim Ehemann - vermutet. Das machte Sinn, solange eine Vaterschaft nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Damit konnte sich der Mann nicht aus der Verantwortung stehlen. Heute kann Vaterschaft und damit der Personenstand des Kindes aber zweifelsfrei festgestellt und die sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten auf solider Rechtsbasis zugewiesen werden. Uebrigens richtet sich dieser Vorschlag nicht gegen die betrügende Frau allein, sondern auch gegen den wahren Erzeuger. Auch er muss sich der Verantwortung stellen. Das Kind hat ein Recht, seine Abstammung zu kennen.
Warum muss der Mann die Vermutung widerlegen ? Warum muss nicht die Vermutung erwiesen werden, insbesondere dann, wenn sich daraus weitreichende rechtliche Konsequenzen ergeben ? Die Beweislast ist in diesem Fall beim Mann. Er muss Ansprüche abwehren, indem er die Unrichtigkeit beweisen muss. Nirgends sonst im Rechtswesen ist das gängige Praxis. Wer etwas von einem anderen fordert, muss immer den Beweis der Rechtmässigkeit der Forderung erbringen, wenn diese bestritten wird .Die Vaterschaftsvermutung ist nicht mehr zeitgemäss.

In Österreich lief oder läuft noch dieselbe Diskussion - gerade mal in 10% aller von einem Gericht überprüften Fälle stellt sich heraus, dass der Vater die Vaterschaft zu recht bezweifelt hat.

Ob es 2 % oder 30 % sind, ist nicht wichtig. Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn es ein seltenes Unrecht sein sollte.

Natürlich kostet das was, weil ordentliche Arbeit eben was kostet. Bei einer ohne Wissen der Beteiligten irgendwo hingebrachten Probe steht ja nicht mal fest, von wem die überhaupt stammt, von daher ist die Relevanz gleich null, auch kommt es häufig zu Fehlern dieser "Hinterhoflabors", weswegen sie ja auch nicht anerkannt werden.

Wird die Vaterschaft nach der Geburt festgestellt, durch staatlich überprüfte und legitimierte Labors, dann sind diese Probleme gelöst.

Dann sind weder Frauen noch Kinder eine Sache, über die jede/r so einfach verfügen kann - da geschehen massive Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht.

Wo bleibt das Persönlichkeitsrecht des Mannes, wenn ihm ein Kind untergeschoben wird ?
Auch über Männer darf nicht einfach verfügt werden. Ausserdem eine seltsame Begründung : Ein Wattestäbchentest und anschliessender Identitätsabgleich wird als schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Kindes gedeutet, die Personenstandsfälschung aber nicht.

Aber was für mich eigentlich das stichhaltigste Argument ist: das ist ein bisschen eine sehr seltsame Sicht, geradezu krankhaft misstrauisch gegenüber der eigenen Partnerin zu sein (irgendwas stimmt doch in so einer Beziehung schon längst nicht mehr!), und dann erleichtert zu sein, wenn sich der Verdacht, den man hat, als unbegründet herausstellen sollte! Wäre ich der Mann und so vorgegangen, ich könnte meiner Partnerin/Frau überhaupt nicht mehr in die Augen schauen!

Kann man so sehen, ist aber letzendlich für die Gesetzgebung nicht relevant.

Also die beiden sollen sich doch dann lieber gleich trennen, ist doch nicht das geringste Vertrauensverhältnis mehr da. Wenn trennungs- und scheidungswillige Männer krampfhaft versuchen, irgendeinen triftigen Scheidungsgrund zu finden, könnte ich das ja noch verstehen (wenn auch nicht gutheißen), aber dass dann, wenn sich der Verdacht nicht bewahrheiten sollte, plötzlich alles wieder rosarot und schön sein soll, ist doch eine etwas arg seltsame Sicht der Dinge. Ich möchte jedenfalls nicht mein Leben auf einem Irrtum mit einem solchen Mann aufbauen - derart bespitzelt zu werden ist einfach hinterhältig und gemein, wesentlich gemeiner, als wenn mein Partner hinter meinem Rücken eine Affäre hätte z.B. Deshalb versteh ich das durchaus, dass man das von Staats wegen nicht unbedingt fördern muss, ein solches Verhalten. Hat ja auch zum Glück nicht jeder das Recht auf finanzielle Beihilfe, um sich einen Privatdetektiv anzuheuern.

Nicht relevant. Es kann ja wohl nicht die Aufgabe des Gesetzgebers sein, Partnerschaftsbeziehung pauschal moralisch zu beurteilen und daraus Gesetze abzuleiten.

scipio


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