Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @ Maya

Christiane, Monday, 05.11.2001, 01:24 (vor 8424 Tagen) @ Holger

Als Antwort auf: @ Maya von Holger am 04. November 2001 22:53:19:

Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern beträgt nach Düsseldorfer Tabelle: ca 1200 DM für den Studenten und ca 970 DM für das Waldischulkind, dazu kommt ein Schulgeld von 1200 DM. (Waldi will 10% des Bruttoeinkommens)

So weit mir bekannt ist, ist das kein MUSS. In so einem Fall kann es wirklich nicht angehen, 10% des Bruttoeinkommens zu forden.
Bist Du sicher, daß diese Waldorfschule eine Ausnahme macht? Ich kenne es so, daß es heißt: was man zahlen kann; gerne aber....

Wenn ich richtig mitgerechnet habe, dann zahlt er für die Frau 1600 DM. Den Rest für seine Kinder.
Vieles davon ist kein Muß (Tanzstunden, Reitunterricht, Waldorfschule).
Eine Frau die nur ein Kind hat, wird sicher zumindest halbtags arbeiten gehen können. Das Geld müsste schon mit verrechnet werden.
Aber 1600 für Miete, Leben und wenn man davon ausgeht, daß die Hobbys der Kinder meist nicht vom Vater bezahlt werden, ist das verdammt wenig. Ich könnte damit ALLEINE nicht leben.

Das es aber auch schwer ist eigentlich sehr gut zu verdienen und kaum etwas bleibt davon übrig, ist natürlich auch einzusehen.
Aber nach Deiner Rechnung von Brutto 1200 gehen 1600 an die Frau.
Diese damit als Abzockerin hinzustellen, ist wohl nicht ganz korrekt.
Die Frage ist z.B berechtigt, ob man, wenn man Unterhalt zahlt, wieder den höchsten Steuersatz zahlen muß. Das ist doch ungerecht.
Gruß, Christiane


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