Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @ Maya

Holger, Monday, 05.11.2001, 02:37 (vor 8423 Tagen) @ Christiane

Als Antwort auf: Re: @ Maya von Christiane am 04. November 2001 23:24:48:

Die Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Kindern beträgt nach Düsseldorfer Tabelle: ca 1200 DM für den Studenten und ca 970 DM für das Waldischulkind, dazu kommt ein Schulgeld von 1200 DM. (Waldi will 10% des Bruttoeinkommens)
So weit mir bekannt ist, ist das kein MUSS. In so einem Fall kann es wirklich nicht angehen, 10% des Bruttoeinkommens zu forden.
Bist Du sicher, daß diese Waldorfschule eine Ausnahme macht? Ich kenne es so, daß es heißt: was man zahlen kann; gerne aber....

Nix aber. Waldischulen haben je nach Beliebtheit die Tendenz, die geforderte Marge auch tatsächlich einzutreiben.

Wenn ich richtig mitgerechnet habe, dann zahlt er für die Frau 1600 DM. Den Rest für seine Kinder.

Richtig. Nachdem in die Unterhaltsbeträge alles eingerechnet wurde und diese schließlich der Frau überwiesen werden, können wir die 1600 DM durchaus als "Taschengeld" ansehen.

Vieles davon ist kein Muß (Tanzstunden, Reitunterricht, Waldorfschule).

Gewaltiger Irrtum. Vgl. die Richtlinien der OLG.

Eine Frau die nur ein Kind hat, wird sicher zumindest halbtags arbeiten gehen können. Das Geld müsste schon mit verrechnet werden.

Wieder gewaltiger Irrtum. Der Chefarzt, der so doof ist, seine Arzthelferin zu heiraten, wird dem gesetzlich festgeschriebenen Zwang zur Aufrechterhaltung ehelichen Lebensstandards der Exe zum Opfer fallen: ihr wird es nämlich keineswegs mehr zugemutet werden, nach der Scheidung wieder in ihrem alten Beruf tätig zu werden. Unser Graukopf wird die Amuren seiner jungen Ex finanzieren bis zum Ableben und danach springen seine Erben ein.

Aber 1600 für Miete, Leben und wenn man davon ausgeht, daß die Hobbys der Kinder meist nicht vom Vater bezahlt werden, ist das verdammt wenig. Ich könnte damit ALLEINE nicht leben.

Kein mensch kann von 1600 leben.

Das es aber auch schwer ist eigentlich sehr gut zu verdienen und kaum etwas bleibt davon übrig, ist natürlich auch einzusehen.

Wie wahr

Aber nach Deiner Rechnung von Brutto 1200 gehen 1600 an die Frau.
Diese damit als Abzockerin hinzustellen, ist wohl nicht ganz korrekt.

Doch doch, siehe Einleitung. Leider ist es nämlich Fakt, daß unterhaltsbeziehende Frauen einen ganz erheblichen Teil überführter Schwarzarbeiter im Dienstleistungssektor bilden. Überdies übersiehst Du meine Rechnung für den Fall nach Wegfall des Kindesunterhalts.

Die Frage ist z.B berechtigt, ob man, wenn man Unterhalt zahlt, wieder den höchsten Steuersatz zahlen muß. Das ist doch ungerecht.

Zustimmung

Gruß, Christiane

Gruß Holger


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