Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Recht gegen Recht

Andi, Friday, 25.11.2005, 13:45 (vor 6930 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Recht gegen Recht von Conny am 25. November 2005 00:18:

Hallo Conny

aber als Mann weißt du doch, daß du mit deinen Entlassungspapieren auch eine Unterschrift geleistet hast, daß du den Bund nicht für im nachhinein festgestellte gesundheiteliche schäden (dazu zählt auch deine Psyche) haftbar machen kannst.

Äh - und wenn du da nicht unterschreibst, wirst du nicht entlassen?

Die Unterschrift dürfte rechtlich wertlos sein, weil erzwungen.

Ist aber schon extrem frech, eine solche Unterschrift von Zwangsverpflichteten zur Beendigung des Zwangsdienstes zu verlangen. Unglaublich.

Viele Grüße,
Andi


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