Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Recht gegen Recht

Conny, Friday, 25.11.2005, 15:31 (vor 6929 Tagen) @ Andi

Als Antwort auf: Re: Recht gegen Recht von Andi am 25. November 2005 11:45:

Hallo Conny

aber als Mann weißt du doch, daß du mit deinen Entlassungspapieren auch eine Unterschrift geleistet hast, daß du den Bund nicht für im nachhinein festgestellte gesundheiteliche schäden (dazu zählt auch deine Psyche) haftbar machen kannst.

Äh - und wenn du da nicht unterschreibst, wirst du nicht entlassen?

Das kann ich dir auch nicht mehr sagen. Das ist doch schon ca. 15 Jahre her. Ich war genau zur Wende dort und durfte noch 15 Monate dienen. Die letzten 2 1/2 Monate war ich aber Krank geschrieben und war Zuhause. Wurde dann noch als mobiler Reservist entlassen, durfte diesen Seesack voller Zeug mit nach Hause nehmen um es dann 6 Wochen später wieder abzugeben. Ich war eigentlich schon ausgemustert.

Die Unterschrift dürfte rechtlich wertlos sein, weil erzwungen.

Erzwungen war sie ja nicht. Ich habe damals aber nicht danach gefragt, was ist, wenn ich das nicht unterschreibe.

Ist aber schon extrem frech, eine solche Unterschrift von Zwangsverpflichteten zur Beendigung des Zwangsdienstes zu verlangen. Unglaublich.
Viele Grüße,
Andi

Freundliche Grüße
Conny


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