Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Bitte um kurze Stellungnahme

blendlampe, Saturday, 22.04.2006, 13:49 (vor 6576 Tagen) @ Lore

Als Antwort auf: Re: Bitte um kurze Stellungnahme von Lore am 21. April 2006 15:02:

Beide Tatsachen sind am deutlichsten im Familienrecht sichtbar. Ganz konkret nachweisen lassen sie sich aber nicht nur dort. Suchst du nach derartigen Nachweisen oder interessiert es dich nur, ob eine Benachteiligung und Abwertung empfunden wird?

beides.

Eine konkrete und gesetzlich verankerte Abwertung mit weitreichenden Folgen ist zum Beispiel der §1626a BGB, über den schon vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurde. Einen guten Kommentar dazu findest du unter http://www.rowohlt.de/fm/140/KB155_Leseprobe2.26997.pdf

Eine Sack voll anderer Besipeile aus verschiedenenen Bereichen gibts unter
http://www.manndat.de/index.php?id=37
http://www.manndat.de/fileadmin/Dokumente/Flyer_Erzieher_2006.pdf
http://www.manndat.de/index.php?id=31

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