Hinweis zur Darstellung von Zeitreihen in der Schwangerschaftsabbruchstatistik : Für das Jahr 1976 existiert keine Jahresstatistik, sondern nur eine Erfassung für die Zeit ab dem 22. Juni1976 (sog. Rumpfjahr). Außerdem wird Ihnen auffallen, daß bis 1980 ein starker Anstieg der gemeldeten Zahlen zu beobachten ist. Dieser ist in erster Linie auf die zunehmend verbesserte Erfassung der Berichtspflichtigen zurückzuführen. Wir halten deshalb eine zusammenhängende Betrachtung erst ab 1980 für sinnvoll. In der ehem. DDR wurden Schwangerschaftsabbrüche erst ab dem II. Quartal 1972 systematisch erfaßt. Erst ab 1973 liegen für komplette Jahre Statistiken vor. Die verschiedenen Zeitabschnitte müssen, so wie sie in den Tabellen dargestellt sind, getrennt betrachtet werden (früheres Bundesgebiet bis 1992, neue Länder bis 1992, Deutschland 1993 bis 1995 und ab 1996). Hinsichtlich der Erhebungsmethodik gibt es erhebliche Unterschiede: In der ehem. DDR wurden Schwangerschaftsabbrüche bis 1990 über das sog. Krankenblattsystem erfaßt, womit von einer fast vollständigen Meldung der Abbrüche zur Statistik auszugehen ist, denn Abbrüche wurden nur in Krankenhäusern vorgenommen. Im früheren Bundesgebiet geschah die Meldung dagegen bis Ende 1995 auf einem Erhebungsbogen, der anonym abgegeben werden konnte. Dadurch und wegen der Tatsache, daß viele Stellen, die Schwangerschaftsabbrüche vornahmen, dem Statistischen Bundesamt nicht bekannt waren, ist dort bis 1995 von einer erheblichen Untererfassung auszugehen. Erst ab 1996 sind die Inhaber von Krankenhäusern und Arztpraxen verpflichtet, auf dem Erhebungsbogen als (später abzutrennendes) Hilfsmerkmal Name und Anschrift der Einrichtung anzugeben. Erst seit 1996 kann dadurch die Einhaltung der Berichtspflicht kontrolliert werden. Quelle: Statistisches Bundesamt |