Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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GewSchG

Gollum, Tuesday, 17.01.2012, 09:03 (vor 4484 Tagen) @ Flint

Die Fragen die sich nach 10 Jahren GewSchG stellen sind doch:

- Was hat es gebracht?
- Wieso wurden vorhandene Möglichkeiten nicht ausgeschöpft?
- Welche Langzeitfolgen haben die durch Missbrauch Betroffenen und deren Kinder?

Wenn man das ganz emotionslos anaylisiert, dann stellt man fest, dass dieses Gesetz absolut nichts gebracht hat, außer dass es als Multiplikator für bereits vorhandene abartige und asoziale Strukturen (Frauenhäuser) wirkt. Wie schon Prof. Bock vor fast 12 Jahren im DBT sinngemäß sagte, muss ein Mann nicht aus der Wohnung geworfen werden, wenn die Frau vorübergehend in ein Frauenhaus flüchten kann. Davon sind ja nun wirklich genügend in Deutschland vorhanden (ca. 500 Stück).

Das GewSchG diente allein dazu, die vom Feminismus den Männern aufoktruierte Rolle des "Täters" gesellschaftlich und ideell zu verankern (Gehirnwäsche). Das männliche Geschlecht sollte wie bei der Praxisgebühr, langsam an die Tatsache herangeführt werden, auch unschuldig für etwas bestraft werden zu können, also Willkür wortlos zu ertragen. Ein solches "Einreiten" von Wildpferden ist erforderlich, damit es diszipliniert die Unterhaltsansprüche des weiblichen Geschlechts erfüllt, faktisch eine reine Trainingsmaßnahme.

Mittlerweile gibt es eine Fülle von Studien, vor allem auch aus Polizeikreisen, die belegen, dass selbst die Ermittlungsbeamten von einer sehr hohen Missbrauchs-/Falschbeschuldigungsquote ausgehen. Das nützt den falschbeschuldigten Männern jedoch recht wenig, solange das nicht zu Änderungen der Gesetzeslage führt. Dagegen stehen die Interessen der Juristen, die an jedem Fall eines Missbrauchs des GewSchG ca. 2.000,00 EUR verdienen können. Ein moralisches Verhalten, was zweifelsfrei an die Praktiken der deutschen Wirtschaft mit Zwangsarbeitern erinnert. Diese unschuldigen Menschen wurden auch gnadenlos verheizt, einzig wichtig war der erzielte Profit und dabei war egal, ob der Mensch dabei stirbt.

An den Lanzeitfolgen wird die Gesellschaft noch mächtig zu kauen haben. Das Vetrauen der Bürger in diese Justiz ist völlig dahin. Über allen Frauen wird bald der pauschalierte Schleier der potentiellen Falschbeschuldigerin liegen. Das Verhältnis der Geschlechter untereinander wurde nachhaltig vergiftet und führte in Folge letztlich auch zum berechtigten Scheidungsflyer der IGAF. Viele der betroffenen Kinder haben die Vorgänge, die den falschbeschuldigten Vätern zur Last gelegt wurden miterlebt. Es wird solche Mütter knüppelhart treffen, wenn ihnen diese Kinder später mal die Meinung ins Gesicht sagen und sich von ihnen abwenden.

Das GewSchG eignet sich als Erstschlagswaffe hervorragend, um in Sorgerechtsstreitigkeiten die gemeinsamen Kinder zu erbeuten. Mit unsubstanttierten Gewaltvorwürfen kann man vor "vermeintlich um´s Kindeswohl besorgten" Familiengerichten 1000%ig punkten. Ein gewalttätiger Vater läuft in solchen Verfahren, die meist von Feministinnen und Pudeln geleitet werden immer gut.

Das GewSchG muss weg. Ich werde mal dem Betreiber schreiben und bitten, dass er diese Seite überarbeitet.


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