Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ladenöffnungszeiten nach christlichen Regeln?

Rainer ⌂, Tuesday, 01.12.2009, 23:14 (vor 5630 Tagen) @ Mirko

BERLIN. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Freigabe der Adventssonntage zur Öffnung von Einzelhandelsgeschäften in Berlin untersagt. Die seit 2006 geltende Regelung verletze das Recht der Kirchen auf Religionsfreiheit, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.
http://www.junge-freiheit.de/index.php?id=154&tx_ttnews%5Btt_news%5D=85039&cHash=e91d8db66c

Der oberste Verfassungsrichter kennt das Grundgesetz nicht. Es gibt keine Religionsfreiheit!

Grundgesetz Artikel 4
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(gerechterweise müsste hier auch stehen, dass niemand durch eine Religionsausübung gestört werden darf)

Religionsfreiheit bedeutet das Religionen frei sind, unabhängig von anderen Gesetzen. Das will wohl niemand.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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