Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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OT: Schmach für die liberale Schweiz

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 03.12.2009, 18:08 (vor 5629 Tagen) @ Krischan.

Natürlich darf man. Und sogar unangemeldet! Es muß nur ein verbotenes
Symbol mit vier Haken und ein Gleichheitszeichen daneben sein.


Aufgrund welches Gesetzesverstoßes wurde dieses arme Mädel denn
verurteilt?

Wegen Zeigens einer Israelfahne. Das darf man nicht, weil man nämlich die südländisch temperamentvollen Mitbürger nicht provozieren darf. Dafür treten die Bullen auch schonmal Türen ein und verletzen die unverletzliche Wohnung (Duisburg).

Die Kommunistenfresser von den Bozkurt müßten dir eigentlich lieber sein
als mir.

Eigentlich nicht; ich bin ja Demokrat und kein Fascho, weder rot noch braun.

Arm in Arm sieht man eigentlich immer die Antifanten-Idioten mit den Grauen Wölfen. Gegen Faschismus und Rechte und so! [image] [image] [image]

So wie hier:
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--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]


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