Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ladenöffnungszeiten nach christlichen Regeln?

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 02.12.2009, 23:38 (vor 5629 Tagen) @ Rüdiger

Nein, das bedeutet es nicht. Religionsfreiheit bedeutet, daß jeder im
Rahmen der Gesetze ungestört seine Religion ausüben darf.

Eben! Im Rahmen der Gesetze! Allerorten hört man dieser Tage von einer völlig falschen Auffassung, was Religionsfreiheit bedeutet. Mitnichten ist zum Beispiel das Errichten von Kultgebäuden geschützt. In erster Linie geht es um die Freiheit des Bekenntnisses und um Religionsausübung. Nicht einmal Hardcore-Muslime behaupten, daß sie dafür zwingend ein Minarett oder auch nur eine Moschee benötigten. Es geht dabei um ganz anderes!

Nehmen wir z.B. die Bestimmungen der Schweizer Bundesverfassung:

„1Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet.
2Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.
3Jede Person hat das Recht, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören und religiösem Unterricht zu folgen.
4Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösem Unterricht zu folgen.“

Und dann sehe man sich an, welche Beschränkungen möglich sind: http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsfreiheit_in_der_Schweiz#Einschr.C3.A4nkungen

Man darf sich durchaus die Frage stellen, ob eine Religion, die nicht einmal diese basalen Grundsätze achtet (Abfall vom Islam ist ja ein todeswürdiges Verbrechen!), sich überhaupt auf diese Grundsätze berufen können sollte.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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