Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ladenöffnungszeiten nach christlichen Regeln?

Rüdiger, Wednesday, 02.12.2009, 00:07 (vor 5631 Tagen) @ Rainer

Der oberste Verfassungsrichter kennt das Grundgesetz nicht. Es gibt keine
Religionsfreiheit!

Grundgesetz Artikel 4
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Religionsfreiheit bedeutet das Religionen frei sind, unabhängig von
anderen Gesetzen.

Nein, das bedeutet es nicht. Religionsfreiheit bedeutet, daß jeder im Rahmen der Gesetze ungestört seine Religion ausüben darf. So wird das üblicherweise aufgefaßt; von Deiner kuriosen Interpretation des Begriffs höre ich zum ersten Mal - und vermutlich würden auch Verfassungsrechtler dabei den Kopf schütteln ...

Gruß, Rüdiger


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