Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Niemand und unfreiwillige Väter

Antwort, Thursday, 01.04.2010, 20:20 (vor 5727 Tagen) @ Wissender

Der (neue) Ehemann der Mutter kann das Kind jederzeit adoptieren, wenn der
KV dem zustimmt. Damit erlischt auch die Unterhaltspflicht des biologischen
Vaters.

Ja, aber hier ging's um "einseitig". Der Vater gibt seinen "Anteil" einseitig zur Adoption frei und sonst passiert gar nichts. Dann erlischt auch gar nichts, schon gar nicht die Unterhaltspflicht.


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