Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Für mich stellen sich noch ganz andere Fragen.

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Wednesday, 20.04.2011, 14:30 (vor 5147 Tagen) @ Referatsleiter 408

Wenn eine Gleichstellungsbeauftragte ihre Arbeit, basierend auf dem Art. 3
GG nicht ausüben darf, dann ist der Posten bundesweit überflüssig und
kann eingespart werden.

Nein, der Posten ist für permanente, staatliche Männerdiskkriminierung nötig - und 'Gleichstellung' meint exakt das: Männerdiskriminierung.

Zudem basiert die 'Arbeit' einer Gleichstellungsbeauftragten gerade nicht auf dem GG - da ist ausdrücklich von Gleichberechtigung die Rede, dem Gegenteil von 'Gleichstellung'.

Ginge es nach dem Grundgesetz, müssten Gleichstellungsbeauftrage verboten und bestraft werden, denn Diskriminierung darf dem Text zufolge nicht sein.

Viele Grüße
Wolfgang


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