Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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GG ist Bürokratendeutsch - Verständlichkeit ist nicht gewollt!

Rainer ⌂, Wednesday, 20.04.2011, 17:23 (vor 5143 Tagen) @ Dampflok

Dieser Niemand ist immer der einzelne Bürger. Erst die
"Gleichstellung" versucht die individuellen Bürgerrechte durch angebliche
Gruppenrechte auszuhebeln.

Die Aushebelung findet doch bereits im Grundgesetz statt.

Art 3 GG ... Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Für Gleiche Rechte kann der Staat einfach durch geschlechtsneutrale Gesetze sorgen. In den Gesetzen stehen ja auch kein unterschiedlichen Texte für Schwarze und Weiße. Die Forderung des Art 3 GG wäre also allein eine Aufforderung an den Gesetzgeber für geschlechtsneutrale Gesetze zu sorgen.

In Wirklichkeit will der Staat sich aber in das Verhältnis der Bürger untereinander einmischen. Von "Gleichstellung" hat man aber noch nicht gewagt im GG zu sprechen. Das kommt aber bestimmt noch, denn das Ziel ist klar.

Dem ist entgegen zu wirken. Denn ob ich eine Frau einen Mann, Einen Neger oder Weißen aus meiner Leistung bevorteile, ist allein meine Sache und geht den Staat nichts an.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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