Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Falsch.

Bero, Wednesday, 20.04.2011, 16:55 (vor 5144 Tagen) @ Dampflok

Das kannst Du für Dich tun, aber Dein Versuch hier Begriffe
umzudefinieren funzt nicht.

Ich definiere nichts um, sondern stelle richtig. In der Weise, wie ich Gleichberechtigung definiere, wird sie überall angewendet und wurde sie schon immer. Das, was du dagegen darunter verstehst, hat es noch nie und nirgends gegeben, nicht einmal in der UdSSR. Also wer liegt denn da falsch?

Dumm nur, ich kann Lesen. Und sogar Begreifen. Da steht genau das
Gegenteil!
Art3 Abs3: "NIEMAND darf wegen...benachteiligt oder bevorzugt werden".

Es steht aber davor "Männer und Frauen sind gleichberechtigt". Das sind beides Gruppen von Menschen, denen Rechte zugesprochen werden. Interessant an Art.3 ist das, was du Schlawiner weggelassen hast: Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glaube, religiöse oder politische Anschauungen, Behinderung. All das definiert Gruppen.
Wirkliche Indivudualrechte hätten so etwas nicht nötig, da würde einfach stehen "kein Mensch darf (wegen irgendeines Unterschiedes) bevorzugt oder benachteiligt" werden oder so ähnlich. Steht aber nicht da, und das aus gutem Grund.

Dieser Niemand ist immer der einzelne Bürger.

Als Bestandteil einer definierten Gruppe.

Erst die
"Gleichstellung" versucht die individuellen Bürgerrechte durch angebliche
Gruppenrechte auszuhebeln. Und Du machst da fleißig mit.

Spinner. Indem ich es anprangere, mache ich mit? Du machst mit, indem du den verlogenen Gleichberechtigern auf den Leim gehst. Sprich von Gleichbehandlung, wenn du Gleichbehandlung meinst, und rede nicht in Nazi-Begriffen, um dann über angeblich falsches Verständnis zu klagen


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