Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Einige Anmerkungen

Diego, Hannover, Wednesday, 20.04.2011, 19:32 (vor 5144 Tagen) @ Bero

1. Das Grundgesetz gilt nur für das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger. Es gilt nicht für das Rechtsverhältnis zwischen den Bürgern. Dafür gibt es das BGB. Und das AGG ist Teil des BGB (A steht für ALLGEMEIN, d.h. es ist unspezifisch) . Das AGG erfüllt somit so ziemlich alle Kriterien nach dem Motto "Keiner darf wegen irgendwas diskriminiert werden" ... Vermeintliche Diskriminierungen nach AGG werden allerdings, im Gegensatz zu den verbindlichen Vorgaben des GG, erst auf Antrag juristisch verfolgt.

2. Private Bürger können nicht von anderen privaten Bürgern Gleichberechtigung einfordern, Bürger können nur vom Gesetzgeber den jeweils gleichen Zugang zu Gesetz und Recht einfordern, bzw. darf der Staat in der Gesetzgebung und Rechtssprechung nicht von sich aus willkürlich zwischen einzelnen Bürgern oder bestimmten Merkmalen unterscheiden (Art. 3 GG). Das nennt man dann Gleichberechtigung. (Männer und Väter sind also de facto NICHT gleichberechtigt!)

3. Genderfeministinnen wollen mit Hilfe von totalitären Methoden, Sanktionen und "positiver" Diskriminierung die Auswirkungen der individuellen Unterschiede und Leistungsmerkmale ausschließlich zwischen den Geschlechtern (und nicht den Bürgern allgemein) beseitigen und eine statistische Ergebnisgleichheit erreichen. Dafür wird der Kunstbegriff Gleichstellung verwendet.

4. Stehen sich die Bürger im sozialen/ arbeitswirtschaftlichen Wettbewerb unter gleichen Bedingungen gegenüber, so nennt man das Chancengleichheit. Die Förderung von Individuen bis zur "Bedingungsgleichheit" nennt man Bildung. Bildung kann unter bestimmten Umständen auch eine individuelle Förderung beinhalten.

Eine Chancenungleichheit besteht m.E. allerdings in der Tat, was den Zugang zu Kapital und (in Teilen) auch Bildung angeht (Stw. Schlechtere Benotung und geschlechtsspezifische Diskriminierung von Jungen im Schulsystem + sozial-selektive Permeabilität des Bildungssystems). Hat man aber Abitur und Studium diskriminierungsfrei absolvieren können, oder Zugang zu Kapital, dann ist es Sache eines jeden Einzelnen, aus seinem Leben etwas zu machen! Aber wenn der Wecker morgens um sechs klingelt, mummeln sich Manche - mit dem Wissen um den Anspruch auf Gleichstellung - lieber wieder in die gläserne Decke ein und brauchen noch mal "fünf Minuten", statt die Herausforderung anzupacken. Solche Frauen kann ich nicht ernst nehmen, wenn die sich nach dem freiwilligen Ausschlafen darüber beschweren, dass die anderen von sich aus aktiv wurden und schon ohne sie angefangen haben!

Just my 2 Cent

--
"Wenn Ihr Eure Augen nicht gebraucht, um zu sehen, werdet Ihr sie brauchen, um zu weinen."
Jean Paul Sartre


gesamter Thread:

 

powered by my little forum
[x]
[*]