Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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bt-hib: Rechte von zwangsverheirateten Frauen stärken

Ralf, NRW, Friday, 02.06.2006, 17:26 (vor 6589 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Weshalb denn dieses:

'...Es sollte weiter darauf verzichtet werden, das
Ehegatten-Nachzugsalter auf 21 Jahre zu erhöhen. Von einer Forderung nach
Deutschkenntnissen vor einer Einreise im Rahmen des Familiennachzugs sei
abzusehen...'

Würde nicht gerade ein älterer Mensch und einer mit Sprachkenntnissen sich
eher wehren können?
Oder geht es der

Die Forderung nach bereits vorhandenen Deutschkenntnissen klingt zwar einleuchtend, ist aber in der Praxis oft schwer zu erfüllen.

Man kann nicht irgendwo in der Pampa plötzlich aus dem Stehgreif Deutsch lernen; das mag eine Studentin vielleicht gerade noch hinkriegen, bei eher geringer Schulbildung ist das aber ein ziemlich aussichtloses Unterfangen (und gerade Deutsch ist eine total perverse, unlogische, unregelmäßige und sinnlos komplizierte Schrottsprache, das merkt man nur als Muttersprachler nicht; wenn man aus einem völlig anderen Sprachraum kommt und diesen ganzen Unfug bisher überhaupt nicht gewohnt ist, wird man ihn sich kauch aum selber beibringen können, und ein paar Sprachkurse irgendwo im Ausland nützen da auch wenig).

Deshalb würden an einer solchen zunächst scheinbar harmlosen Forderung z.B. auch jede Menge binationaler Ehen scheitern, was nicht Sinn der Sache sein kann; wesentlicher sinnvoller ist es, die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vom Spracherwerb abhängig zu machen.

Gruß Ralf

--
*** Ich bin doch nicht genderblödgestreamt! ***


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