Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unklare und uneindeutige Begriffe läßt man besser fallen (Politik)

MannPassAuf, Wednesday, 30.05.2012, 13:15 (vor 4352 Tagen) @ Robert

Es gilt hier, Antragsrechte von Ausübungsrechten zu unterscheiden.

Als Mann habe ich kein Antragsrecht auf Abtreibung oder Verhinderung einer durch die Mutter geplanten Abtreibung.

Es gibt also eine Ungleichberechtigung, was Anträge betrifft. Und in diesem Sinne bin auch ich für Gleichberechtigung.

Aber die meisten Rechte, um die es uns geht, sind ja nun wohl Ausübungsrechte.

[image]

(Das obige Bild steht in diesem meinem Artikel.)

Die Uneindeutigkeit fast aller Begriffe ist mir vollkommen klar. Dafür brauche ich keinen Linguisten zu konsultieren. Danke für deinen freundlichen Rat.

Die beste Lösung wird sein, auf den Begriff der Gleichberechtigung innerhalb der feminismuskritischen Bewegung völlig zu verzichten. Es ist ein feministischer Kampfbegriff. Uns nützt er nichts.

Ich weiß, warum ich auf ihn verzichte.


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