Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Na und?

Magnus, Monday, 12.06.2006, 16:23 (vor 6580 Tagen) @ Adam

hab ich neulich mal irgendwo gelesen.


Schön. Und was liest Du sonst so? Was hat's hier mit dem Thema zu tun?
Inwiefern ist das eine Antwort, Herr Antwortenschreiber? Nun mal los:
flotte Sprüche wollen in einem Diskussionsforum begründet sein!

Kopfschüttelnd
Adam

Wieso? Er hat doch Recht. Die leiblichen Eltern haben für ein Kind immer eine immense, wenn nicht die größte Bedeutung. Jeder Mensch möchte wissen wo er her kommt. Dementsprechend sollte auch ein nichtehelicher Vater das Sorgerecht erhalten, sofern er die Vaterschaft anerkennt. Das ist a) sein Recht auf Umgang und Erziehung seines Nachkommen b) das Recht des Kindes auf seinen Vater.

Es ist einfach ein Unding, dass in Deutschland Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserteilung getrennt ist. Wenn man es sich mal überlegt: im Grunde genommen ist die derzeitige Regelung verfassungswidrig, denn: der Mann wird aufgrund seines Geschlechts benachteiligt. Ihm wird unterstellt er sei ein schlechteres Elternteil als die Mutter - ganz pauschal wird das angenommen.

Da wird von irgend einer vorgeburtlichen "Beziehung zwischen Mutter und Kind" gelabert - pauschal, als ob der Mann bei der Schwangerschaft nicht dabei ist. Und diese verstaatlichte Einstellung ist überall zu finden: in Politik, Justiz, bei Jugendämtern. Und dann beschweren sich Politiker über fehlende Kinder...

Magnus


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