Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Na und?

blendlampe, Tuesday, 13.06.2006, 01:11 (vor 6580 Tagen) @ Antwortenschreiber

Selbst habe ich das immer auch als eine Art
"Naturrecht" verstanden, das gehört zusammen da kann man
nicht eingreifen.

Selbst das Bundesverfassungsgericht nimmt mittlerweile das Wort "Elternrecht" im Zusammenhang mit nichtehelichen Vätern in den Mund. Da gab es vor nicht allzulanger Zeit ein Urteil, Kommentar dazu steht hier.

Es gibt schon einen Pfad zum Sorgerecht für einen nichtehelichen Vater gegen den Willen der Mutter. Nicht der Vater, sondern ein Dritter muss der Mutter das Sorgerecht aus schwerwiegenden Gründen entziehen. Danach kann der Vater die Sorge übertragen bekommen. Das kommt in gerade mal einer handvoll Fälle vor.


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