Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Na und?

Antwortenschreiber, Tuesday, 13.06.2006, 00:50 (vor 6682 Tagen) @ Magnus

Es ist für mich erschreckend das über soetwas: Nichtehelicher Vater
kann Sorgerecht nicht einfordern

überhaupt eine endlose Diskussion geführt wird! Das Kind hat

erst

mal einen Vater egal ob der ehelich ist oder nicht, Fertig, da
brauch ich nicht und da will ich auch nicht drüber diskutieren. Als

Grund

würde ich nur einen negativen Gentest akzeptieren. ;-)
Wenn ich Vater werde betrachte ich es als mein unantastbares

Recht[/b],

das ich jederzeit zu meinen Kindern gehöre und sie zu mir! Da brauch

ich

keinen Vertrag für!


Mag ja sein - gesetzlich ist es derzeit (für den unehelichen Vater) kein
Recht, sondern Wohlwollen der Kindesmutter. Und dafür brauchst du einen
Vertrag.

Sicher wenn ich das alles, im nachhinein, les, aber das hat mich nie interessiert und das war in dem Zusammenhang auch nie wichtig für mich! Selbst habe ich das immer auch als eine Art "Naturrecht" verstanden, das gehört zusammen da kann man nicht eingreifen. Diesen ganzen Prozess des Vater werdens habe ich so genommen wie es kam, manche versuchen das ja zu planen.

Wenn ich schon zu Beginn (wenn ich das richtig verfolgte habe) wie manche überlegen muss, wie ich die Unterschrift der Mutter unter die Vaterschaftsanerkennung kriege, da ist der Schritt das Ganze grundsätzlich in Frage zu stellen nur noch sehr klein, denn dann können einem noch tausend andere Gründe einfallen.

Sagen wir mal so, ich habe es zur Kenntnis genommen!

ts,ts


ts,ts

Bleiben trotzdem meine Kinder, brauch ich keinen Vertrag, da soll mal einer kommen ts,ts,ts
Sachen gibts.


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