Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Na und?

Magnus, Tuesday, 13.06.2006, 01:39 (vor 6580 Tagen) @ Antwortenschreiber

Wenn ich schon zu Beginn (wenn ich das richtig verfolgte habe) wie manche
überlegen muss, wie ich die Unterschrift der Mutter unter die
Vaterschaftsanerkennung kriege, da ist der Schritt das Ganze grundsätzlich
in Frage zu stellen nur noch sehr klein, denn dann können einem noch
tausend andere Gründe einfallen.

Unter die Vaterschaftsanerkennung wirst du die Unterschrift der Mutter sehr schnell bekommen, denn Vaterschaftsanerkennung bedeutet für dich erstmal alle Pflichten als Vater. D.h. Zahlen, du kannst auch zwangsgepfändet werden, dein Gehalt kann zwangsgepfändet werden usw. usf. Du hast dann lediglich "Umgangsrecht", welches dir in diesem Staat jederzeit konsequenzlos für die Mutter vereitelt werden kann.

Wenn sich dann deine Freundin von der Überredenskunst der JA-Mitarbeiteren nicht beeinflussen läßt und ihr dann einen Termin beim JA bekommt, wo so die Mitarbeiterin mit Suggestivberatung a' la "Ich würde das gemeinsame Sorgerrecht NICHT unterschreiben" daher kommt, dann die Unterschrift der Mutter zu gemeinsamen Sorgerechtserklärung erfolgt ist, erst dann bist du vollwertiger Vater...

Das ist BRD-Deutschland - wie ich diesen Staat inzwischen hasse... Das GG ist nur Fassade.

Magnus


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