Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Inhalator - ein Paranoiker, wie eh & je

Beelzebub, Saturday, 03.10.2009, 03:27 (vor 5534 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Beelzebub, Saturday, 03.10.2009, 03:41


Die besteht u.a. in der Abschaffung dieses Grundrechtes und einer ganzen
Zahl weiterer. Statt dessen gibt's die Scharia. Wie es schon umgesetzt ist
- überall, wo Muslime bereits herrschen.

Mit anderen Worten: wo Muslime ihr Gebet verrichten dürfen, gilt über kurz oder sehr kurz die Scharia.

Oder, weitergehend gefragt: warum hast du nicht wenigstens die Eier in

der

Hose, offen die Abschaffung des Grundrechts auf Religionsfreiheit zu
fordern?


Weil ich diese Abschaffung nicht will. Ich will nur, daß der Mißbrauch
dieses Rechts durch Feinde unserer Ordnung aufhört.

Aber klar doch. Religionsfreiheit für alle, außer pösen Musels natürlich. Beten sollen sie nicht dürfen, Moscheen bauen sollen sie nicht dürfen, Kopftücher tragen sollen sie nicht dürfen - bei Muslimen ist nach deinem krausen Weltbild offenbar jede Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Religionsfreiheit deren Mißbrauch.

Das gilt immer dann, wenn Religion nicht als Privatsache betrachtet wird,
sondern die gesamte Ordnung bestimmen soll.

Gilt das auch für die sich hier im Forum tummelnden christlichen Ritter von der traurigen Gestalt, die die Regeln der "christlich-abendländischen Kultur" als allgemeinverbindlich für alle erzwingen wollen und deren einer uns darüberhinaus am liebsten mit einer "christlichen" Gesellschaftsordnung wie in der Zeit vor 1789 beglücken würde?

Damit meinst du zweifellos jene Religion, in deren heiligem Buch es

heißt:

Und er sprach zu ihnen: Gehet hin in alle Welt und prediget das
Evangelium aller Kreatur. Wer da glaubet und getauft wird, der wird

selig

werden; wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden.[/i]


Nein. Ich meine jene, bei der es beim Verdammen nicht bleibt und die
Ungläubigen (auch Harbis genannt) abzuschlachten sind.

Wo steht das im Koran?

Und was Juden betrifft: die Schulleitung will ich sehen, die es wagt,

in

die Religionsausübung eines jüdischen Schülers einzugreifen. Gäbe es

sie,

dann hätte der Betroffene es nicht mal nötig, vor Gericht zu gehen.


Wo wurde denn schon einmal ein Betzimmer für Juden in einer Schule
eingerichtet?

Keine Ahnung. Was ich allerdings weiß, ist, dass es im hier diskutierten Urteil des Verwaltungsgerichts nicht um einen Gebetsraum geht. Es geht einzig darum, einem muslimischen Schüler die Gelegenheit zu verschaffen, ungestört und ohne andere zu stören, sein Mittagsgebet verrichten zu können.

Von der Pflicht der Schule, einen muslimischen Gebetsraum einzurichten, ist im Urteil mit keinem Wort die Rede. Die Schule kann ihrer Verpflichtung auch dadurch genügen dass sie dem Schüler für die paar Minuten, die das Gebet erfordert, irgendeinen Raum überläßt. Etwa ein Klassenzimmer, in dem gerade nicht unterrichtet wird. Genau genommen nicht mal immer ein Raum erforderlich, eine abgetrennte Ecke im Schulhof tut's bei gutem Wetter auch.

Zudem hat das Gericht ausdrücklich festgehalten, dass das Gebet ausschließlich in der unterrichtsfreien Zeit stattzufinden hat, dass das Recht auf ein ungestörtes Gebet nur zu bewilligen ist, wie das ohne Beeinträchtigung des Schulbetriebs möglich ist, und dass sicherzustellen ist, dass es zu keiner ungewollten Konfrontation mit Anders- oder Ungläubigen kommt.

Wen nähere Einzelheiten interessieren, der sollte statt zweifelhafter Zeitungsberichte besser die Presseerklärung des Gerichts lesen.

Musels tun es. Dabei ist es ihnen ohne weiteres erlaubt,
auf ein Gebet zu verzichten, wenn es die Umstände nicht zulassen.

Weil

es

ihren von ihrem Propheten gegebenen Zielen entspricht.


Diese "Argumentation" ähnelt auf's Haar der von Alice Schwarzer über

das

Kopftuch, das manche Muslimas tragen, und beweist vor allem, dass ihr
beiden das Wesen des Grundrechts auf Religionsfreiheit keinen blassen
Schimmer habt. Dazu gehört nämlich, dass Muslime sich weder von dir

noch

von Alice Schwarzer über die "richtige" Auslegung des Koran belehren

lassen

müssen.


Das ist falsch. Ein deutsches Gericht muß selbstverständlich prüfen, ob
eine Religion tatsächlich eine bestimmte Handlungsweise zwingend verlangt
oder ob dies nur vorgeschoben ist. Wie das bei der Schächtung war und
ebenso bei der Beschneidung.

Um mal den Versuch zu wagen, den Ozean deiner Unwissenheit um einen Fingerhut voll zu verringern: genau das darf das Gericht nicht. Hierzu ein Auszug aus dem "Kopftuch-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts, das Tante Alitze einst so schön in Wallung gebracht hat (Hervorhebung von mir):

Das Tragen eines Kopftuchs durch die Beschwerdeführerin auch in der Schule fällt unter den Schutz der in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verbürgten Glaubensfreiheit. Die Beschwerdeführerin betrachtet nach den von den Fachgerichten getroffenen und im Verfahren über die Verfassungsbeschwerde nicht angezweifelten tatsächlichen Feststellungen das Tragen eines Kopftuchs als für sich verbindlich von den Regeln ihrer Religion vorgegeben; das Befolgen dieser Bekleidungsregel ist für sie Ausdruck ihres religiösen Bekenntnisses. Auf die umstrittene Frage, ob und inwieweit die Verschleierung für Frauen von Regeln des islamischen Glaubens vorgeschrieben ist, kommt es nicht an. Zwar kann nicht jegliches Verhalten einer Person allein nach deren subjektiver Bestimmung als Ausdruck der besonders geschützten Glaubensfreiheit angesehen werden; vielmehr darf bei der Würdigung eines vom Einzelnen als Ausdruck seiner Glaubensfreiheit reklamierten Verhaltens das Selbstverständnis der jeweiligen Religionsgemeinschaft nicht außer Betracht bleiben (vgl.BVerfGE 24, 236 <247 f.> ). Eine Verpflichtung von Frauen zum Tragen eines Kopftuchs in der Öffentlichkeit lässt sich nach Gehalt und Erscheinung als islamisch-religiös begründete Glaubensregel dem Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG hinreichend plausibel zuordnen (vgl. dazu auchBVerfGE 83, 341 <353>); dies haben die Fachgerichte in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise getan.

(Vollständige Entscheidung hier)

Noch mal, damit sogar du es (vielleicht) kapierst: Es kommt nicht darauf an, ob eine Religion eine bestimmte Verhaltensweise zwingend vorschreibt. Vom Grundrecht auf Religionsfreiheit gedeckt ist jede religiös motivierte Verhaltensweise, die ein Angehöriger besagter Religion als für sich verbindlich ansieht und die Regeln der Religion plausibel entsprechend ausgelegt werden können (nicht müssen).

Das war Kreuzberg, Pappnase.


Im Grunde das gleiche.

Ich hab's ja gesagt: keine Ahnung, der Herr Inhalator, und davon jede Menge.


Autobahnabriss

Beelzebub

--
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Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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