Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Strafbefehl gegen Lentze: Die Freispruch-Begründung liegt vor. (Recht)

trel, Wednesday, 15.01.2020, 14:04 (vor 1774 Tagen)

Siehe hier.

Interessant ist die eigentliche, sehr ausführliche Begründung ab Seite 5, überschrieben mit III.

Es ist möglich, daß die StA daraufhin den Revisionsantrag zurückziehen wird. Aus feministischer Sicht ist wohl eine Gesetzesänderung wünschenswert, denn ein Gericht kann nur auf gegenwärtig bestehender gesetzlicher Grundlage urteilen, so daß das vorliegende Urteil wohl auch nicht anders ausfallen konnte.

Aber selbst wenn demnächst die gesetzliche Grundlage geändert werden sollte, so kann dies, so vermute ich, nicht mehr in der Weise geschehen, daß einseitig nur Weiber Gegenstand einer Volkszersetzung Volksverhetzung sein können, sondern vielmehr die geschlechtliche Bestimmung als solche in den Gesetzestext hineingenommen wird. Dann dürfte auch die Mannheit nicht mehr beleidigt werden. Das sähe ich als einen Gewinn.

Wenn das Urteil Bestand hat, würde das dann wohl auch in die großen Kommentare zum Strafrecht aufgenommen werden.

trel


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