Eindeutig: Frauen oder Männer können nicht verhetzt werden. (Recht)
Danke für die Erreichung dieses eindeutigen Urteils. Es sagt eindeutig, dass Frauen oder Männer keine verhetzungsfähige Gruppe nach §130 StGB Absatz 1 und 2 sind.
Das bedeutet natürlich auch, dass nicht nur du nicht verurteilt werden kannst, sondern auch nicht z. B. die Redakteure des öffentlichen Rundfunks mit ihrer täglichen Hetze und Hass gegen Männer.
Das finde ich schade. Für Dich freut mich das natürlich.
Gruß,
Andi
gesamter Thread:
- Strafbefehl gegen Lentze: Die Freispruch-Begründung liegt vor. -
trel,
15.01.2020, 14:04
- Eindeutig: Frauen oder Männer können nicht verhetzt werden. -
Andi,
15.01.2020, 15:34
- Was ist besser: Meinungsfreiheit, oder wenn der Staat unsere Zu- und Abneigungen reguliert? -
trel,
15.01.2020, 16:24
- Vollumfängliche Zustimmung! - Mus Lim, 15.01.2020, 16:52
- Was ist besser: Meinungsfreiheit, oder wenn der Staat unsere Zu- und Abneigungen reguliert? - Andi, 15.01.2020, 18:40
- Hinweis - Alfonso, 15.01.2020, 21:15
- Meinungsfreiheit? - Nix Presse, 15.01.2020, 17:40
- Was ist besser: Meinungsfreiheit, oder wenn der Staat unsere Zu- und Abneigungen reguliert? -
trel,
15.01.2020, 16:24
- Ich möchte mal anmerken ... - Alfonso, 15.01.2020, 21:12
- Gute Arbeit - aber was mich stört... -
Don Camillo,
16.01.2020, 01:25
- Es war der normale Verlauf -
trel,
16.01.2020, 11:21
- Danke für die Erläuterungen und Einordnung! - Wiki, 16.01.2020, 11:54
- Die Richter-Sau (WDR-Sprech) gehört an die Wand gestellt (Thunberg-Sprech). Frage: Ist "Gaskammer" schon freigegeben? - Don Camillo, 16.01.2020, 19:23
- Warum schützt Du einen Rechtsbeuger? - Steffen, 16.01.2020, 23:16
- Es war der normale Verlauf -
trel,
16.01.2020, 11:21
- Eindeutig: Frauen oder Männer können nicht verhetzt werden. -
Andi,
15.01.2020, 15:34