Es war der normale Verlauf (Recht)
Ist das richtig, daß die "Vorgänger-Instanz" vorsätzlich Scheiße gebaut hatte und mit ihrem schändlichen, rechtsbeugerischen Treiben Schaden Verursacht hat
Mit vorliegendem Verfahren wurde juristisches Neuland betreten, und das mag die Gegensätzlichkeit der Urteile erklären. Davon abgesehen ist es normal, daß Gerichte zu verschiedenen Urteilen kommen. Darum gibt es den Instanzenweg.
Daß der Richter in vorheriger Instanz absichtlich und wider besseres Wissen mich schuldig gesprochen hat, glaube ich nicht. Er wußte es nicht besser. Was soll man von einem Amtsrichter, also einem solchen unterster Qualifikation, auch mehr erwarten? Ich sehe das keineswegs als einen Skandal, denn wie gesagt, es steht einem ja frei, die nächsthöhere Instanz anzurufen.
Und wie schon von mir erwähnt: Hier handelt es sich um einen politischen Prozeß. Da geht es zunächst um Einschüchterung, und dazu diente z.B. die Wohnungsdurchsuchung. Eine solche ist nur sinnvoll, um Beweise oder Material zur Vorbereitung einer Straftat zu sichern. Im Falle des Vorwurfs einer Volksverhetzung ist sie vollkommen widersinnig, denn hier muß nichts bewiesen und kann nichts sichergestellt werden. Der strafbare Akt besteht ja in der Veröffentlichung und gerade nicht in der Geheimhaltung von Gedanken. Denken dürfen wir (noch) alles; äußern dürfen wir unsere Gedanken nur eingeschränkt. Darauf gründet sich der § 130 StGB.
Bezeichnend für den politischen Charakter des Verfahrens ist auch, daß von meinen Internetauftritten ausgerechnet das Diskussionsforum beseitigt werden soll, welches vergleichsweise "harmlose" Äußerungen enthält. Es geht also um den gesellschaftlichen Diskurs, den ein solches Forum im Prinzip ermöglicht, und welcher einem demokratisch nicht autorisierten Maßnahmenstaat konträr gegenübersteht. Der Maßnahmenstaat will keine pluralistische Gesellschaft, die über ihre Belange selbst verhandelt. Letztlich will er die totale Lenkung. Zu diesem Zweck bedient er sich anfänglich der Einschüchterung, also des Terrorismus im usprünglichen Wortsinne. (Der Ursprung liegt in der Französischen Revolution.) Es geht im Terrorismus nicht darum, zu töten, sondern es geht darum, ein Klima der Angst zu erzeugen. "Terror" heißt wörtlich Schrecken; gemeint ist also ein seelischer Zustand, nicht die physische Vernichtung.
In meinem Falle hat - vorläufig - der Rechtsstaat über den Maßnahmenstaat gesiegt. Aber den Sieg gibt es nicht umsonst. Und ich finde das gerecht. Wir sind doch erwachsene Menschen. Die Welt, wie wir sie wollen, müssen wir selber schaffen, anstatt zu verlangen, daß sie uns vorgesetzt wird. Das Leben besteht aus Mühe, Kampf und Verlusten - und aus Erfolgen. Anders wäre es doch auch langweilig, nicht wahr?
trel
gesamter Thread:
- Strafbefehl gegen Lentze: Die Freispruch-Begründung liegt vor. -
trel,
15.01.2020, 14:04
- Eindeutig: Frauen oder Männer können nicht verhetzt werden. -
Andi,
15.01.2020, 15:34
- Was ist besser: Meinungsfreiheit, oder wenn der Staat unsere Zu- und Abneigungen reguliert? -
trel,
15.01.2020, 16:24
- Vollumfängliche Zustimmung! - Mus Lim, 15.01.2020, 16:52
- Was ist besser: Meinungsfreiheit, oder wenn der Staat unsere Zu- und Abneigungen reguliert? - Andi, 15.01.2020, 18:40
- Hinweis - Alfonso, 15.01.2020, 21:15
- Meinungsfreiheit? - Nix Presse, 15.01.2020, 17:40
- Was ist besser: Meinungsfreiheit, oder wenn der Staat unsere Zu- und Abneigungen reguliert? -
trel,
15.01.2020, 16:24
- Ich möchte mal anmerken ... - Alfonso, 15.01.2020, 21:12
- Gute Arbeit - aber was mich stört... -
Don Camillo,
16.01.2020, 01:25
- Es war der normale Verlauf -
trel,
16.01.2020, 11:21
- Danke für die Erläuterungen und Einordnung! - Wiki, 16.01.2020, 11:54
- Die Richter-Sau (WDR-Sprech) gehört an die Wand gestellt (Thunberg-Sprech). Frage: Ist "Gaskammer" schon freigegeben? - Don Camillo, 16.01.2020, 19:23
- Warum schützt Du einen Rechtsbeuger? - Steffen, 16.01.2020, 23:16
- Es war der normale Verlauf -
trel,
16.01.2020, 11:21
- Eindeutig: Frauen oder Männer können nicht verhetzt werden. -
Andi,
15.01.2020, 15:34