Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die absolute Pervertierung der Gesellschaft (Gesellschaft)

Don Camillo, Sunday, 08.03.2020, 01:10 (vor 1576 Tagen) @ Stephan
bearbeitet von Don Camillo, Sunday, 08.03.2020, 01:15

Mord ist in jeder Jurisdiktion anders definiert. Es ist eine erschwerte Form des Totschlags, aber die Merkmale sind in jedem Staat anders. Der Totschlag an sich ist aber auch schon ein Verbrechen.

Beispiel StGB § 211: Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.Dem Totschläger fehlt Planung und Hinterhältigkeit. Totschlag geschieht dabei durch Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder Affekthandlung, sozusagen versehentlich. Siehe z.B. StGB: § 212§ 213, § 216, § 218, § 222, ...

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Töten bezieht sich selbstverständlich nur auf Menschen.

So selbstverständlich ist das bei den Hirnamputierten mittlerweile nicht mehr:
20.10.2017 - Horror-Tat: Pferd brutal ermordet! [...]

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Ehebruch ist weniger schwerwiegend als widernatürliche Unzucht. Hier genügt es, das Schandweib für schuldig geschieden zu erklären, mit Verlust aller Ansprüche.

Da besteht kein Unterschied zwischen derlei unzüchtigen Schandtaten. Opfer ist immer die Gesellschaft, die für die Schäden der TäterINNEN aufkommt [Stichwort: Verbreitung von Unzuchtpest]. Das wurde in Zeiten des Alten Testament offenbar durch Konsequenz vermieden. :-D

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Die Tötung von widernatürlichen Unzüchtlern ist in der Bibel nicht als universell gültiges Gebot zu erkennen. Im Gegensatz dazu der Koran, der universell gültige Befehle enthält ("Tötet die Ungläubigen, wo immer ihr sie findet").

Wie gesagt, im Alten Testament sehr eindeutig und konsequent und im Neuen Testament nur noch mit Aufforderung das zu unterlassen.

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Die Bibel enthält Geschichten. Wenn also Moses zu seinem Volk sprach, dann handelt es sich um eine Botschaft an sein Volk. Das kann also auch eine temporäre Maßnahme sein, weil er gegen eine ausufernde Entartung drastisch vorgehen wollte.

Laut Bibel sind das direkte Anweisungen von Gott. Wer nicht an Gott glauben sollte kann sich die Gründe der Anweisungen auch logisch herleiten.

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09.11.2006 - Das Sechste Gebot - [link=/allgemein/du-sollst-nicht-morden/]Du sollst nicht morden[/link] ...

Ja, ein schönes Thema für die Geschwätzwissenschaftler.

Nein, die richtige Übersetzung.

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Was die komplette Gesellschaftsperversion verdeutlicht, ist die derzeitige Verfolgung und Ächtung derer, die Homogestörte auf ihr schändliches, und lebensgefährliches Treiben hinweisen.

Richtig, und das zeigt, daß Homokriminelle auf jeden Fall strafrechtlich zu verfolgen sind.

Dazu ein Zitat: "Richtet nicht, auf das ihr nicht gerichtet werdet." - Matthaeus 7
Ja, der StGB §175 gehört zum Schutz von Kindern und Untergebenen wieder hergestellt. Denn NUR die Schändung/Schädigung derer stand nach $ 175 unter Strafe.
§ 175. Homosexuelle Handlungen. (1) Ein Mann über achtzehn Jahre, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter achtzehn Jahren vornimmt oder von einem Mann unter achtzehn Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Allerdings gehören Unzuchtler (generell) konsequent auf ihr gesellschaftschädigendes und Gesundheitsschädliches Treiben hingewiesen, u.a. weil die Allgemeinheit dafür aufkommen wird. Es kann nicht sein, daß jemand der das erwähnt diffamiert wird, wie es derzeit stattfindet.

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Die Frage ist das angemessene Strafmaß, wobei auch hier das Falschbeschuldigungsproblem zu berücksichtigen ist.

Falschbeschuldigung gehört konsequent geahndet.

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Notzucht z.B., also die außereheliche Vergewaltigung, ist zweifellos ein schweres Verbrechen. Aufgrund der hohen Falschbeschuldigungsrate muß man aber im Strafmaß Mäßigung bewahren.

Dazu muß man wissen, daß auch hier der Standpunkt pervertiert wurde. Ehemals war der Mann für seine Frau und Tochter verantwortlich. Wurden diese geschändet, so galt die Schande dem Mann - in Form von Demütigung durch die geschändete Frau oder Entwertung der danach unreinen Tochter.

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Wir haben in unserem derzeitigen Strafrecht noch ganz andere Absurditäten, z.B. die Strafbarkeit der "Vergewaltigung" in der Ehe.

Das zeigt einmalmehr die absolute Pervertierung der Gesellschaft.


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