Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die absolute Pervertierung der Gesellschaft (Gesellschaft)

Stephan, Sunday, 08.03.2020, 10:32 (vor 1576 Tagen) @ Don Camillo

Dem Totschläger fehlt Planung und Hinterhältigkeit. Totschlag geschieht dabei durch Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder Affekthandlung, sozusagen versehentlich. Siehe z.B. StGB: § 212§ 213, § 216, § 218, § 222, ...

Im RStGB war die Unterscheidung einfach: Mord ist mit Überlegung, Totschlag ohne Überlegung.

Ich denke aber nicht, daß die Bibel den Totschlag erlauben wollte. Insofern ist "Du sollst nicht töten" treffender.

Ehebruch ist weniger schwerwiegend als widernatürliche Unzucht. Hier genügt es, das Schandweib für schuldig geschieden zu erklären, mit Verlust aller Ansprüche.

Da besteht kein Unterschied zwischen derlei unzüchtigen Schandtaten. Opfer ist immer die Gesellschaft, die für die Schäden der TäterINNEN aufkommt [Stichwort: Verbreitung von Unzuchtpest]. Das wurde in Zeiten des Alten Testament offenbar durch Konsequenz vermieden. :-D

Die Ehebrecherin kann man aber noch zu gesellschaftlich nützlichen Tätigkeiten heranziehen, z.B. als Putzfrau.

Sie kann sich auch gern in der gewerbsmäßigen Unzucht betätigen. Da kann sie solange ihre Schande treiben, bis ihr die Lust vergeht.

Laut Bibel sind das direkte Anweisungen von Gott. Wer nicht an Gott glauben sollte kann sich die Gründe der Anweisungen auch logisch herleiten.

Religion ist für diejenigen, die zu dumm sind, das selbst herzuleiten.

Ja, der StGB §175 gehört zum Schutz von Kindern und Untergebenen wieder hergestellt. Denn NUR die Schändung/Schädigung derer stand nach $ 175 unter Strafe.
[link=/StGB/175,2]§ 175.[/link] Homosexuelle Handlungen. (1) Ein Mann über achtzehn Jahre, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter achtzehn Jahren vornimmt oder von einem Mann unter achtzehn Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist schon die von den Sozial-"demokraten" entschärfte Version.

Die ursprüngliche Fassung lautete:

Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

Allerdings gehören Unzuchtler (generell) konsequent auf ihr gesellschaftschädigendes und Gesundheitsschädliches Treiben hingewiesen, u.a. weil die Allgemeinheit dafür aufkommen wird. Es kann nicht sein, daß jemand der das erwähnt diffamiert wird, wie es derzeit stattfindet.

Das ist die Folge der Abschaffung dieses Paragraphen. Sie gab der Homolobby freie Hand, die Politik zu unterwandern, und irgendwann darf man das dann nicht mehr kritisieren.

Notzucht z.B., also die außereheliche Vergewaltigung, ist zweifellos ein schweres Verbrechen. Aufgrund der hohen Falschbeschuldigungsrate muß man aber im Strafmaß Mäßigung bewahren.

Dazu muß man wissen, daß auch hier der Standpunkt pervertiert wurde. Ehemals war der Mann für seine Frau und Tochter verantwortlich. Wurden diese geschändet, so galt die Schande dem Mann - in Form von Demütigung durch die geschändete Frau oder Entwertung der danach unreinen Tochter.

Bei einer Notzucht trägt auch oft die Frau eine Mitschuld, z.B. weil sie sich unsittlich gekleidet hat. Das ist in jedem Einzelfall zu prüfen.
In diesen Fällen hat der Ehemann oder Vater in der Erziehung versagt.


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Wir haben in unserem derzeitigen Strafrecht noch ganz andere Absurditäten, z.B. die Strafbarkeit der "Vergewaltigung" in der Ehe.

Das zeigt einmalmehr die absolute Pervertierung der Gesellschaft.


So ist es. Die widernatürliche Unzucht straffrei, das Einfordern der ehelichen Pflicht wird bestraft.


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