Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Es ergeht folgender Beschluus: Änwälte dürfen nicht blöder sein als Richter! (Recht)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 26.02.2013, 01:25 (vor 4287 Tagen) @ Referatsleiter 408

Das Wissen um die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen eine vom Familiengericht erstinstanzlich erlassene einstweilige Anordnung gehört zu den absoluten Grundkenntnissen des familiengerichtlichen Verfahrens, mit denen ein auf dem Gebiet des Familienrechts tätiger Rechtsanwalt - schon aus Haftungsgründen - zwingend und ohne weiteres vertraut sein muss.

So wie es aussieht, muss ein Richter nicht mit den absoluten Grundkenntnissen des familiengerichtlichen Verfahrens zwingend vertraut sein. Das erklärt natürlich die grenzenlose Scheisse, die diese Richter in den Familiengerichten produzieren.

Das ist der nächste "Jagtschein", den die Justiz sich selbst ausstellt.

Rainer

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