Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125947 Einträge in 30833 Threads, 293 registrierte Benutzer, 257 Benutzer online (1 registrierte, 256 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Es ergeht folgender Beschluus: Änwälte dürfen nicht blöder sein als Richter! (Recht)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 26.02.2013, 01:25 (vor 4079 Tagen) @ Referatsleiter 408

Das Wissen um die Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen eine vom Familiengericht erstinstanzlich erlassene einstweilige Anordnung gehört zu den absoluten Grundkenntnissen des familiengerichtlichen Verfahrens, mit denen ein auf dem Gebiet des Familienrechts tätiger Rechtsanwalt - schon aus Haftungsgründen - zwingend und ohne weiteres vertraut sein muss.

So wie es aussieht, muss ein Richter nicht mit den absoluten Grundkenntnissen des familiengerichtlichen Verfahrens zwingend vertraut sein. Das erklärt natürlich die grenzenlose Scheisse, die diese Richter in den Familiengerichten produzieren.

Das ist der nächste "Jagtschein", den die Justiz sich selbst ausstellt.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum