Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Eine ganz üble Einlassung .... (Recht)

Alfonso, Wednesday, 24.04.2019, 17:58 (vor 1827 Tagen) @ trel

Bei der Durchsicht des Aktenmaterials ist mir eine Bemerkung aufgefallen, die mich geärgert hat, und die wahrscheinlich aus der Feder o.g. Kriminalbeamten kommt. Sie lautet ungefähr: "Die Wohnung war schmutzig und unaufgeräumt." Ist es das, wonach das Gericht gefragt hat?

Staatsanwaltschaft und Ermittlungsorgane sind verpflichtet, be- und entlastendes zu ermitteln. Die können jetzt zwar argumentieren, sie hätten damit den Sachstand beschrieben, aber da man gegen dich Anklage erhoben hat, muss man solche Sätze als "persönliche Wertung" betrachten, die dich zusätzlich belastet. Damit sind sie nicht mehr unbefangen und als Zeugen untauglich. Lehne sie aus diesem nachvollziehbaren Grund abe. Vorher kannst du sie aber einmal fragen, was sie konkret "Entlastendes" ermittelt haben. Es ist ja eigentlich auch ihr staatlicher Auftrag. Wenn sie nix haben, dann werden sie sicherlich auch gar nicht danach gesucht haben. Also wiederum befangen.

Wenn´s alles nix nützt, dann sage einfach, dass du die kennst. Ihr habt euch in einem Bonner Biergarten getroffen und sie haben dich belöffelt, weil du dein Bier eher bekommen hast. Nun wollen sie dir den Disput heimzahlen. Gerichte wollen belogen werden. Die können mit der Wahrheit relativ wenig anfangen. Das muss man wissen.


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