
In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient (Recht)
... Den einzigen Sinn einer Verfahrens-Verlängerung sehe ich also nur darin, daß mein Anliegen (das unser aller Anliegen sein sollte!) dadurch vielleicht eine gewisse Öffentlichkeit erfährt.
Das sehe ich auch so.
Erinnere bitte nochmal Anfang Mai an den Termin. Ich mach ihn dann oben fest.
Rainer
--
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
gesamter Thread:
- Strafbefehl gegen Lentze: Folgeverhandlung am Dienstag, dem 7. Mai, 10:15 Uhr, in Bonn -
trel,
24.04.2019, 12:08
- Eine ganz üble Einlassung .... -
Alfonso,
24.04.2019, 17:58
- Strafbefehl gegen Lentze: Folgeverhandlung am Dienstag, dem 7. Mai, 10:15 Uhr, in Bonn -
haterhater,
25.04.2019, 08:09
- Man(n) kann ... -
Alfonso,
25.04.2019, 10:18
- In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient -
trel,
25.04.2019, 14:48
- In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient -
Rainer,
25.04.2019, 15:18
- Erinnerung... -
trel,
01.05.2019, 10:26
- Erinnerung... -
trel,
01.05.2019, 10:26
- Meine Erfahrungen ... -
Alfonso,
25.04.2019, 23:06
- In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient -
Rainer,
25.04.2019, 15:18
- In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient -
trel,
25.04.2019, 14:48
- Man(n) kann ... -
Alfonso,
25.04.2019, 10:18
- Eine ganz üble Einlassung .... -
Alfonso,
24.04.2019, 17:58