Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Strafbefehl gegen Lentze: Folgeverhandlung am Dienstag, dem 7. Mai, 10:15 Uhr, in Bonn (Recht)

haterhater, Thursday, 25.04.2019, 08:09 (vor 1800 Tagen) @ trel

Wenn Du Spass haben und das Verfahren in die Länge ziehen möchtest, dann lass Deinen Anwalt folgenden Antrag stellen:

Es wird beantragt,

die Beweiserhebung gemäß Art. 6 Abs. 3 d) MRK i.V.m. Art. 17 MRK i.V.m. Art. 25 GG (i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG; ggf. Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG) sowie § 219 StPO i.V.m. § 246 StPO über den Nachweis der Leistung des Diensteides gemäß § 38 BeamstStG i.V.m. § 46 LBG NRW des Beschäftigten bei der Staatsanwaltschaft Bonn MAX MUSTERMANN durch Beiziehung der gemäß den Verwaltungsvorschriften des nordrheinwestfälischen Beamtengesetzes beurkundeten Niederschrift über die Eidesleistung als Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Verleihung des Titels Staatsanwalt.

MAX MUSTERMANN muss natürlich durch den Namen der Sitzungsvertretung der Bonner StA ersetzt werden.


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