Strafbefehl gegen Lentze: Folgeverhandlung am Dienstag, dem 7. Mai, 10:15 Uhr, in Bonn (Recht)
Wenn Du Spass haben und das Verfahren in die Länge ziehen möchtest, dann lass Deinen Anwalt folgenden Antrag stellen:
Es wird beantragt,
die Beweiserhebung gemäß Art. 6 Abs. 3 d) MRK i.V.m. Art. 17 MRK i.V.m. Art. 25 GG (i.V.m. Art. 1 Abs. 3 GG sowie Art. 20 Abs. 3 GG; ggf. Art. 97 Abs. 1 Halbsatz 2 GG) sowie § 219 StPO i.V.m. § 246 StPO über den Nachweis der Leistung des Diensteides gemäß § 38 BeamstStG i.V.m. § 46 LBG NRW des Beschäftigten bei der Staatsanwaltschaft Bonn MAX MUSTERMANN durch Beiziehung der gemäß den Verwaltungsvorschriften des nordrheinwestfälischen Beamtengesetzes beurkundeten Niederschrift über die Eidesleistung als Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen unter der Verleihung des Titels Staatsanwalt.
MAX MUSTERMANN muss natürlich durch den Namen der Sitzungsvertretung der Bonner StA ersetzt werden.
gesamter Thread:
- Strafbefehl gegen Lentze: Folgeverhandlung am Dienstag, dem 7. Mai, 10:15 Uhr, in Bonn -
trel,
24.04.2019, 12:08
- Eine ganz üble Einlassung .... -
Alfonso,
24.04.2019, 17:58
- Strafbefehl gegen Lentze: Folgeverhandlung am Dienstag, dem 7. Mai, 10:15 Uhr, in Bonn -
haterhater,
25.04.2019, 08:09
- Man(n) kann ... -
Alfonso,
25.04.2019, 10:18
- In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient -
trel,
25.04.2019, 14:48
- In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient -
Rainer,
25.04.2019, 15:18
- Erinnerung... -
trel,
01.05.2019, 10:26
- Erinnerung... -
trel,
01.05.2019, 10:26
- Meine Erfahrungen ... -
Alfonso,
25.04.2019, 23:06
- In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient -
Rainer,
25.04.2019, 15:18
- In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient -
trel,
25.04.2019, 14:48
- Man(n) kann ... -
Alfonso,
25.04.2019, 10:18
- Eine ganz üble Einlassung .... -
Alfonso,
24.04.2019, 17:58