Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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In die Länge ziehen? Unter Umständen ja - soweit es der Sache dient (Recht)

trel, Bonn, Thursday, 25.04.2019, 14:48 (vor 1826 Tagen) @ Alfonso

Aber ich glaube mal, auf solche Spielchen kommts TREL eigentlich nicht drauf an. Er möchte, dass Recht gesprochen wird und das kann es nur, wenn seine Thesen bestätigt werden und er als freier Mann da heraus geht.

So ist es. Recht sprechen, das hieße hier: Gleichberechtigung herstellen, und zwar im Sinne von Gleichheit vor dem Gesetz. Wenn es also erlaubt ist, von toxischer Männlichkeit zu sprechen, oder, im Falle einer nicht genehmen Personalverteilung, von einer Testoteron-Schwemme, dann muß es auch erlaubt sein, von toxischer Weiblichkeit zu sprechen, oder von Östrogen-Schwemme.

Oder beides wird gleichermaßen verboten.

Dabei ist vielleicht die Tatsache eine Erwähnung wert, daß es tatsächlich eine toxische Weiblichkeit gibt, nämlich ingestalt eines östrogen-bedingten Fischsterbens; wohingegen von einer Entsprechung männlicherseits, nämlich Vergiftung durch Testoteron, nichts bekannt ist. Aber darum geht es ja eigentlich nicht. Ich jedenfalls fühle mich als Mann sexistisch beleidigt, wenn von toxischer Männlichkeit die Rede ist. Einen anderen Sinn hat dieser Ausdruck ja auch nicht. Dann sollen sich eben auch die Weiber beleidigen lassen. Die Gleichberechtigung, welche der Feminismus irreführend auf seinem Banner getragen hatte, soll auf den Feminismus zurückfallen.

Mir persönlich wäre es allerdingsam liebsten, wenn die Verrechtlichung im Miteinander eingeschränkt würde. Die Menschen sollten lernen, ihre Angelegenheiten unter sich zu regeln, anstatt Institutionen einzubinden. Denn je mehr der Staat regiert, umso mehr wird die Meinungsfreiheit, der persönliche Handlungsspielraum überhaupt, eingeschränkt. Der wahre Klimawandel ist der innere: Wir leben jetzt in einem Meinungs-Klima der Angst.

Die Richterin in der letzten Verhandlung war mir gegenüber offensichtlich wohlwollend eingestellt. Die Staatsanwältin, die jetzt geladen worden ist - die mir früher das Agebot machte -, war es auch. Ihr dürfte die Ladung eher unangenehm sein. Dem KOK vermutlich auch, wenn seine o.g. Bemerkung zur Sprache kommt. Den einzigen Sinn einer Verfahrens-Verlängerung sehe ich also nur darin, daß mein Anliegen (das unser aller Anliegen sein sollte!) dadurch vielleicht eine gewisse Öffentlichkeit erfährt.

trel


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