Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wo gibt es eine Umerziehungsmaßnahme ...

Scipio Africanus, St.Gallen, Wednesday, 24.05.2006, 14:48 (vor 6556 Tagen) @ Conny

Weil mir der Fall-Manager auf dem Amt nun nur noch einen 1 ? Job als
Straßenreiniger geben konnte, da dort ja auch keine Frauen sind.


Es werden also keine Frauen gezwungen, einen 1 Euro - Job als
Strassenreinigerinnen anzunehmen ! Nicht zumutbar ? Erfüllt eindeutig

den

Tatbestand der Diskriminierung.


Habe ich auch schon so gesehen. Ist das nun eine Diskriminierung von
Frauen oder von Männern? Die Stellenbeschreibung spricht von
Straßenreiniger/in

Bei einem 1 Euro - Job, der dir aufgezwungen werden soll, und der ja wohl kaum als sehr attraktiv gelten kann, ist es natürlich eine Benachteiligung von Männern. Es ist doch offensichtlich so, dass diese Arbeit als für Frauen unzumutbar gilt und deshalb nur Männern aufgezwungen wird.

Die geschlechtsneutrale Ausschreibung ist wohl einfach üblich geworden und soll heissen : Frauen dürfen auch Strassen fegen, wenn sie wollen. Die Frage ist aber : Werden Frauen gezwungen, so wie Männer gezwungen werden, im Rahmen der 1 Euro - Jobs solche Arbeiten zu verrichten ? Offensichtlich nicht, da es keine Strassenreinigerinnen gibt.

Wie rechtfertigt sich eine solche Praxis ? Sie rechtfertigt sich nie, weil nie jemand danach fragt.

Kurz gesagt : Wenn diese Arbeit Frauen nicht zugemutet werden darf, dann darf sie auch Männern nicht zugemutet werden.

Das wird rein gar nichts bringen. Die wissen doch nicht mal, daß es eine
Männerbewegung gibt. Ich ecke dabei nun real wohl so an, als die ersten
Frauen, die Hosen anzogen.

Die müssen das auch nicht wissen. Alles was die wissen müssen, ist, dass du deine Rechte wahrnimmst.
Immer schriftliche Begründungen verlangen. Generell nichts unterschreiben, zu dem du nicht 100 %-ig stehen kannst. Alles nur durch schriftliche Verfügungen annehmen.
Ausserdem kostenlose Rechtsberatungen nutzen.

Gurss Scipio


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