Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wo gibt es eine Umerziehungsmaßnahme ...

Scipio Africanus, St.Gallen, Wednesday, 24.05.2006, 18:17 (vor 6556 Tagen) @ Conny

Das habe ich auch so gesehen. Mache ich aber was dagegen, wird man das auf
meinen "Frauenhass" schieben.

Auf die Diskussionen um deine Motive solltest du gar nicht eingehen. Meist ist das eine Taktik, um den konkreten Fragen auszuweichen.

Die allermeisten Männer werden das auch gar nicht als Diskriminierung wahr
nehmen.

Das ist wohl wahr. Aber es genügt, wenn du es als diskriminierend wahrnimmst.

Davon hat er nicht gesprochen. Nur, daß ich dort wohl nichts mit Frauen zu
tun haben werde.

Er wird sich wahrscheinlich hüten, das so offen auszusprechen.

Ich habe diese Eingliederungsvereinbarung unter Zwang unterschreiben
müssen. Ich habe sie hinterher angefochten, das aber wohl das schreiben
nicht wert war. Der hat die Anfechtung sicher gleich in den Papierkorb
geworden. Da soll man keine Wut bekommen? Was sich da die Mühe machen und
den nochmal anschreiben?

Nie etwas unter Zwang unterschreiben. Wozu die Unterschrift ? Immer eine begründete Verfügung verlangen, natürlich schriftlich, mit Rechtsbelehrung.

Eine solche Verfügung, die darlegen muss, auf welcher Rechtsgrundlage dieser Zwang erfolgt, kann dann auch angefochten werden. Eine Unterschrift bedeutet, dass du mit der Massnahme einverstanden bist. Ist das nicht der Fall, solltest du nie unterschreiben.

Gruss Scipio


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