Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wo gibt es eine Umerziehungsmaßnahme ...

Conny, NRW, Wednesday, 24.05.2006, 18:30 (vor 6556 Tagen) @ Scipio Africanus

Ich habe diese Eingliederungsvereinbarung unter Zwang unterschreiben
müssen. Ich habe sie hinterher angefochten, das aber wohl das schreiben
nicht wert war. Der hat die Anfechtung sicher gleich in den Papierkorb
geworden. Da soll man keine Wut bekommen? Was sich da die Mühe machen

und

den nochmal anschreiben?


Nie etwas unter Zwang unterschreiben. Wozu die Unterschrift ? Immer eine
begründete Verfügung verlangen, natürlich schriftlich, mit
Rechtsbelehrung.

Tja, dann wäre bei mir gleich 30% von den 345 ? abgezogen worden. D.h. ich hätte die nächsten 3 Monat nicht 345 ? pro Monat sondern nur noch ca. 245 ?. Von daher ist die Unterschrift dann schon zwingend.

Und wenn das zwingend ist, dann muß so ein Fall-Manager meiner Meinung nach schon sehr abwägen, und auch im Interesse des Hilfebedürftigen handeln und sich nicht als Diktator benehmen. Er sollte die Unterschrift auch nicht gleich an Ort und stelle verlangen sondern dem Hilfebedürftigen Zeit lassen, darüber zumindest eine Nacht zu schlafen.

Wenn diese Art Verträge legitim wird, kann der nächste auch eine Unterschrift mit an die Schläfe gehaltener Waffe erzwingen. Wo kommen wir denn da hin? Ich habe auf den Staat schon eine riesen Wut in mir. Da hat sich in den zig Jahren eine Menge aufgestaut.


Eine solche Verfügung, die darlegen muss, auf welcher Rechtsgrundlage
dieser Zwang erfolgt, kann dann auch angefochten werden. Eine Unterschrift
bedeutet, dass du mit der Massnahme einverstanden bist. Ist das nicht der
Fall, solltest du nie unterschreiben.

Gruss Scipio


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