Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wo gibt es eine Umerziehungsmaßnahme ...

Scipio Africanus, St.Gallen, Wednesday, 24.05.2006, 18:45 (vor 6556 Tagen) @ Conny

Tja, dann wäre bei mir gleich 30% von den 345 ? abgezogen worden. D.h. ich
hätte die nächsten 3 Monat nicht 345 ? pro Monat sondern nur noch ca. 245
?. Von daher ist die Unterschrift dann schon zwingend.

Nein. Du solltest folgendermassen argumentieren : Ich kooperiere, sofern die Massnahmen rechtens sind. Ich verlange, ja verlange, eine schriftliche Verfügung, mit Begründung und Rechtsbelehrung, denn ich halte die Massnahme für rechtswidrig und will sie deshalb auf ihre Rechtmässigkeit prüfen lassen. Darauf kannst du bestehen. Behalte dir einfach vor, die Rechtsmittel auszuschöpfen. Darauf darf er nicht mit Sanktionen antworten.

Und wenn das zwingend ist, dann muß so ein Fall-Manager meiner Meinung
nach schon sehr abwägen, und auch im Interesse des Hilfebedürftigen
handeln und sich nicht als Diktator benehmen. Er sollte die Unterschrift
auch nicht gleich an Ort und stelle verlangen sondern dem Hilfebedürftigen
Zeit lassen, darüber zumindest eine Nacht zu schlafen.

Seine Praxis ist wohlbekannt. Die bewegen sich nämlich mitunter auf rechtlich sehr dünnem Eis. Also wird Druck aufgesetzt. Im Grunde sind das subtile Nötigungen.
Nie vergessen : Eine Unterschrift wiegt schwer. Niemand darf dein "Einverständnis" erzwingen.

Wenn diese Art Verträge legitim wird, kann der nächste auch eine
Unterschrift mit an die Schläfe gehaltener Waffe erzwingen. Wo kommen wir
denn da hin? Ich habe auf den Staat schon eine riesen Wut in mir. Da hat
sich in den zig Jahren eine Menge aufgestaut.


Ruhig und überlegt handeln. Ist manchmal schwierig, aber bringt die besseren Resultate.

Gruss Scipio


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