Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wo gibt es eine Umerziehungsmaßnahme ...

Conny, NRW, Wednesday, 24.05.2006, 15:04 (vor 6557 Tagen) @ Scipio Africanus


Es werden also keine Frauen gezwungen, einen 1 Euro - Job als
Strassenreinigerinnen anzunehmen ! Nicht zumutbar ? Erfüllt eindeutig

den

Tatbestand der Diskriminierung.


Habe ich auch schon so gesehen. Ist das nun eine Diskriminierung von
Frauen oder von Männern? Die Stellenbeschreibung spricht von
Straßenreiniger/in


Bei einem 1 Euro - Job, der dir aufgezwungen werden soll, und der ja wohl
kaum als sehr attraktiv gelten kann, ist es natürlich eine Benachteiligung
von Männern. Es ist doch offensichtlich so, dass diese Arbeit als für
Frauen unzumutbar gilt und deshalb nur Männern aufgezwungen wird.

Das habe ich auch so gesehen. Mache ich aber was dagegen, wird man das auf meinen "Frauenhass" schieben.

Die geschlechtsneutrale Ausschreibung ist wohl einfach üblich geworden und
soll heissen : Frauen dürfen auch Strassen fegen, wenn sie wollen. Die
Frage ist aber : Werden Frauen gezwungen, so wie Männer gezwungen werden,
im Rahmen der 1 Euro - Jobs solche Arbeiten zu verrichten ? Offensichtlich
nicht, da es keine Strassenreinigerinnen gibt.

Wie rechtfertigt sich eine solche Praxis ? Sie rechtfertigt sich nie, weil
nie jemand danach fragt.

Die allermeisten Männer werden das auch gar nicht als Diskriminierung wahr nehmen.

Kurz gesagt : Wenn diese Arbeit Frauen nicht zugemutet werden darf, dann
darf sie auch Männern nicht zugemutet werden.

Davon hat er nicht gesprochen. Nur, daß ich dort wohl nichts mit Frauen zu tun haben werde.

Das wird rein gar nichts bringen. Die wissen doch nicht mal, daß es

eine

Männerbewegung gibt. Ich ecke dabei nun real wohl so an, als die ersten
Frauen, die Hosen anzogen.


Die müssen das auch nicht wissen. Alles was die wissen müssen, ist, dass
du deine Rechte wahrnimmst.
Immer schriftliche Begründungen verlangen. Generell nichts unterschreiben,
zu dem du nicht 100 %-ig stehen kannst. Alles nur durch schriftliche
Verfügungen annehmen.

Ich habe diese Eingliederungsvereinbarung unter Zwang unterschreiben müssen. Ich habe sie hinterher angefochten, das aber wohl das schreiben nicht wert war. Der hat die Anfechtung sicher gleich in den Papierkorb geworden. Da soll man keine Wut bekommen? Was sich da die Mühe machen und den nochmal anschreiben?

Ausserdem kostenlose Rechtsberatungen nutzen.

Dazu war ich damals auch auf dem Amtsgericht. Dort hieß es aber, daß ich das erst selbst versuchen muß (die Anfechtung) und wenn das nicht gut geht, dann kann ich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Nun kam, nachdem ich mich nicht mehr krank schreiben ließ gleich Stellenangebote. Daß ich die anderen Stellen nicht bekomme ist mir klar.

Freundliche Grüße
Conny


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