Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Wo gibt es eine Umerziehungsmaßnahme ...

Conny, NRW, Saturday, 27.05.2006, 13:16 (vor 6554 Tagen) @ Scipio Africanus

Hallo Scipio Africanus,


Es ist erste Bürgerpflicht, solchen Leuten auf den Nerven rumzutrampeln.

Dem muß ich wohl das Grundgesetz vor die Nase halten und wenn er meint, daß das in meinem Fall nicht gilt, will ich das schriftlich.


Nun, die Unterschrift war ein Fehler. Begangene Fehler kann man nicht
ungeschehen machen, aber man kann sie in Zukunft vermeiden.

Die Unterschrift geschah unter Zwang und von daher ist sie Grundsätzlich nichts Wert. Da könnte mir doch der Nächste eine geladene Waffe an die Strin halten und mich zu einer Unterschrift zwingen, die dann genauso gültig wäre.


Die Anfechtung hat er in den Müll geworfen ? Nicht reagiert ? Nun, noch
einmal schreiben, den Brief einschreiben, so dass er den Erhalt bestätigen
muss.

Am 31.05. habe ich wieder einen Termin bei ihm und da bin ich dann nicht alleine. Man sollte heute nicht mehr alleine auf die BA gehen.

Lies dich doch einmal in aller Ruhe in die rechtlichen Grundlagen ein, so
dass du konkret auf die Gesetzestexte eingehen kannst. Fordere ihn auf,
dir die Rechtsgrundlagen zu erläutern, sowie dir die Rechtsmittel
aufzuzeigen, die du hast, um Verfügungen anzufechten.

Habe ich schon gemacht. So eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Der muß auch das BGB berücksichtigen.

Dazu ist er sicherlich verpflichtet. Jede behördliche Verfügung erwähnt den
Gesetzestext und die dir offenstehenden Rechtsmittel ( in der Schweiz
zumindest ist das so, und ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass
das in der BRD anders ist ).

BRD ist nicht gleich die Schweiz. In der Schweiz wäre vermutlich schon mal Hartz IV nicht Gesetz geworden. Von Demokratie kann man hier in Deutschland doch nicht mehr sprechen.


Ich hab da ja auch so meine Erfahrungen gemacht. Da war so ein Dussel von
einem Richter, der meiner EXE erlaubte, gesetzliche Einsprachefristen
nicht einzuhalten. Den hab ich so lange bearbeitet - ihm unter anderem
Rechtsverweigerung vorgeworfen - der ging nach einigen Monaten auf dem
Zahnfleisch. Er nannte meine zahlreichen Eingaben ans Bezirksgericht
"gerichtsnotorisch" ... ich fühle mich noch heute geschmeichelt.

Schweizer Richter sind auch keine deutschen Richter. Es gibt auch noch genug Gesetze, die im 3. Reich entstanden. Nach dem Krieg haben Juristen Richter ausgebildet, die schon im 3. Rich Juristen waren. Wo hätte man denn so schnell andere Juristen her bekommen?

Letztendlich musste er einen Rückzieher machen, was mir etwa 30000 Fr. an
Pensionskassengeldern mehr einbrachte, nur weil die EXE die
Einsprachefrist verpasst hatte :)

Das kommt sicher auch auf den Richter an.

Freundliche Grüße
Conny


gesamter Thread:

 

powered by my little forum