Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wo gibt es eine Umerziehungsmaßnahme ...

Scipio Africanus, St.Gallen, Friday, 26.05.2006, 22:26 (vor 6555 Tagen) @ Conny

Vor allem mit existenzängsten kaum zu ertragen. Ich war ja schon so weit,
daß ich mir sagte, daß ich das dann halt einfach muß. Aber in mir hat sich
alles aufgestellt. Ich dachte an Selbstmord, was dem A... sich auch recht
gewesen wäre, da ich dann ja aus der Statistik gefallen wäre. Zu diesem
A... gehe ich auch nicht mehr alleine. Nur so hatte er die Chance, meine
Anfechtung in den Müll zu werfen und so zu tun, als hätte es die nie
gegeben. Ich habe auch keine Beweise, daß ich die eingeworfen habe. Ein
Nachbar, der mitgehen wollte ging dann doch nicht mit und sonst hatte ich
niemanden.

Freundliche Grüße
Conny

Es ist erste Bürgerpflicht, solchen Leuten auf den Nerven rumzutrampeln.

Nun, die Unterschrift war ein Fehler. Begangene Fehler kann man nicht ungeschehen machen, aber man kann sie in Zukunft vermeiden.

Die Anfechtung hat er in den Müll geworfen ? Nicht reagiert ? Nun, noch einmal schreiben, den Brief einschreiben, so dass er den Erhalt bestätigen muss.

Lies dich doch einmal in aller Ruhe in die rechtlichen Grundlagen ein, so dass du konkret auf die Gesetzestexte eingehen kannst. Fordere ihn auf, dir die Rechtsgrundlagen zu erläutern, sowie dir die Rechtsmittel aufzuzeigen, die du hast, um Verfügungen anzufechten. Dazu ist er sicherlich verpflichtet. Jede behördliche Verfügung erwähnt den Gesetzestext und die dir offenstehenden Rechtsmittel ( in der Schweiz zumindest ist das so, und ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das in der BRD anders ist ).

Ich hab da ja auch so meine Erfahrungen gemacht. Da war so ein Dussel von einem Richter, der meiner EXE erlaubte, gesetzliche Einsprachefristen nicht einzuhalten. Den hab ich so lange bearbeitet - ihm unter anderem Rechtsverweigerung vorgeworfen - der ging nach einigen Monaten auf dem Zahnfleisch. Er nannte meine zahlreichen Eingaben ans Bezirksgericht "gerichtsnotorisch" ... ich fühle mich noch heute geschmeichelt. Letztendlich musste er einen Rückzieher machen, was mir etwa 30000 Fr. an Pensionskassengeldern mehr einbrachte, nur weil die EXE die Einsprachefrist verpasst hatte :)

Gruss Scipio


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